Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Diese Freizügigkeits Uebereinkunft lassen 
Wir durch das Negierungsblair zur rallge" 
meinen Kenntniß bringen. 
München, den 14. Jämer 1877. 
Aus 
Seiner Majestct des Kinigs 
Special Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
von. Baumiüller. 
  
(Die Erhebung der ordenklichen Steuern für 1812 
betrefsend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
vdon Gottes Gnaden König von Batern. 
Zur Deckung der ordentlichen Staats- 
Ausgaben verordnen Wir hiemit, wie folgt: 
I. 
In den aͤltern Landestheilen Unsers Rei- 
ches, naͤmlich in den dermal bestehenden acht 
Kreisen, dann im ehemaligen Fuͤrstenthume 
Batreuth sollen im laufenden Etatsjahre 1817 
die nämlichen directen ordentlichen Steuern, 
und in den naͤmlichen Zielen erhoben werden, 
wie sie in dem Etatsjahre 1814 erhoben wor- 
den sind. 
II. 
Auch in den Fürstenthümern Würzburg 
und Aschaffenburg sollen für das laufende 
Etatsjahr wieder dieselben Stenern, wie im 
vorigen Jahre autgeschrieben und erhoben 
werden. 
  
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Unsere Finanzstellen haben daher das Wei- 
tere hiernach zu verfügen. 
München den r3. Jduner 1817. 
Aus Setner Majestät des Königs 
Special Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf booiglichen, allerhoͤchsten Besebl 
der General Sekretär 
von Geiger. 
  
(Die Kriegekosten Verbmuarionollmlagen für das 
Jahr 16½ betreffend, 
Wir Warmslian Josepb, 
von Gottes Guaden König von Batiern. 
Um Unsere Kriegokosten Perdquations-" 
Kassa in den Stand zu sezen, nicht nur die 
theilweise Bericheigung der Enrschäbigungen 
und altern Kriegsfoderungen fortzusezen, son- 
dern auch die auf derselben haftenden Kapl- 
tals Schulden und Zinse zu bestreiten, finden 
Wir Uns bewogen, hiemit zu verordnen, 
daß die Kriegskosten P 
fuͤr das laufende Etatojahr 189% in den 40 
tern Kreisen Unsers Reiches wieder in dem- 
selben Maße und nach demselben Futze, wie 
in dem verfloßenen Jahre erhoben werden 
sollen. 
Unsere Finanz Behörden haben daher das 
Weitere hienach zu verfügen, und die ein- 
gehenden Gelder an Unsere Central Perägua= 
tions Kassa einsenden zu lassen. 
München, den 12. Jänner 1877. 
Aus Seiner königlichen Masestät 
Spezial Vollmacht. 
Graf von Montgelas. 
Auf konsglichen. allerl öchsten Befehl 
der General-Sekretär 
von Geiger. 
sUmlagen
	        
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