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Diese Freizügigkeits Uebereinkunft lassen
Wir durch das Negierungsblair zur rallge"
meinen Kenntniß bringen.
München, den 14. Jämer 1877.
Aus
Seiner Majestct des Kinigs
Special Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf königlichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
von. Baumiüller.
(Die Erhebung der ordenklichen Steuern für 1812
betrefsend.)
Wir Maximilian Joseph,
vdon Gottes Gnaden König von Batern.
Zur Deckung der ordentlichen Staats-
Ausgaben verordnen Wir hiemit, wie folgt:
I.
In den aͤltern Landestheilen Unsers Rei-
ches, naͤmlich in den dermal bestehenden acht
Kreisen, dann im ehemaligen Fuͤrstenthume
Batreuth sollen im laufenden Etatsjahre 1817
die nämlichen directen ordentlichen Steuern,
und in den naͤmlichen Zielen erhoben werden,
wie sie in dem Etatsjahre 1814 erhoben wor-
den sind.
II.
Auch in den Fürstenthümern Würzburg
und Aschaffenburg sollen für das laufende
Etatsjahr wieder dieselben Stenern, wie im
vorigen Jahre autgeschrieben und erhoben
werden.
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Unsere Finanzstellen haben daher das Wei-
tere hiernach zu verfügen.
München den r3. Jduner 1817.
Aus Setner Majestät des Königs
Special Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf booiglichen, allerhoͤchsten Besebl
der General Sekretär
von Geiger.
(Die Kriegekosten Verbmuarionollmlagen für das
Jahr 16½ betreffend,
Wir Warmslian Josepb,
von Gottes Guaden König von Batiern.
Um Unsere Kriegokosten Perdquations-"
Kassa in den Stand zu sezen, nicht nur die
theilweise Bericheigung der Enrschäbigungen
und altern Kriegsfoderungen fortzusezen, son-
dern auch die auf derselben haftenden Kapl-
tals Schulden und Zinse zu bestreiten, finden
Wir Uns bewogen, hiemit zu verordnen,
daß die Kriegskosten P
fuͤr das laufende Etatojahr 189% in den 40
tern Kreisen Unsers Reiches wieder in dem-
selben Maße und nach demselben Futze, wie
in dem verfloßenen Jahre erhoben werden
sollen.
Unsere Finanz Behörden haben daher das
Weitere hienach zu verfügen, und die ein-
gehenden Gelder an Unsere Central Perägua=
tions Kassa einsenden zu lassen.
München, den 12. Jänner 1877.
Aus Seiner königlichen Masestät
Spezial Vollmacht.
Graf von Montgelas.
Auf konsglichen. allerl öchsten Befehl
der General-Sekretär
von Geiger.
sUmlagen