Volltext : Armee-Verordnungs-Blatt Siebzehnter Jahrgang (17)

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Nr.  192.
Beschaffung  von  Arrestatentafeln  für  die  Militär-Arrest-Anstalten.
Berlin,  den  16.  Oktober  1883.
Zur  Erleichterung  der  Kontrole  bei  den  Militär-Arrest-Anstalten  genehmigt  das  unterzeichnete  Departement,
daß  da,  wo  es  seitens  der  Gouvernements,  Kommandanturen  bezw.  Garnison-Aeltesten  mit  Rücksicht  auf  den
Umfang  des  in  der  betreffenden  Anstalt  stattfindenden  Verkehrs  für  zweckmäßig  erachtet  wird,  neben  den  im
§.  92,  3  der  Garnison-Verwaltungs-Ordnung  vorgeschriebenen  Arrestatenbüchern  eine  besondere  Arrestatentafel,
welche  über  den  jedesmaligen  Bestand  an  Arretirten  Auskunft  giebt,  geführt  und  zu  diesem  Zweck  für  Rechnung
des  Garnison-Verwaltungsfonds  beschafft  wird.  4
Die  Tafel  ist  aus  Holz  zu  fertigen  und  mit  schwarzem  Anstrich  und  einem  Lacküberzug  zu  versehen.
Ein  Bemalen  der  Tafel  mit  farbigen  Linien  2c.  hat  für  Rechnung  des  Garnison-Verwaltungsfonds  nicht  stattzufinden.

Kriegs-Ministerium;  Militär-Oekonomie-Departement.
No.  526/7.  M.  O.  D.  4.  v.  Hartrott.  Schulz.

Nr.  193.

Nachtrag  zum  Verzeichniß  der  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die
Lasenschafiichhe  Befähigung  für  den  einjährig  freinsugen  Militärdienst  bessh  sind.

Im  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  24.  April  d.  Is.  wird  errunter  ein  Nachtrags-Verzeichniß  solcher
höheren  Lehranstalten  veröffentlicht,  welche  nach  §.  90  ah.  I  der  Wehrordnung  vom  28.  September  1875  zur

usstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig  freiwilligen  Militärdienst

berechtigt  sind.
Nachtrags-Verzeichniß

olcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  von  Zeugnissen  über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für
solch  den  einjährig  freiwilligen  Milztärlsenst  berechtigt  sind.  1U  "  nguns

A.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweilen  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  erforderlich  ist.
a.  Gymnasicn.
I.  Königreich  Preußen.
Krovinz  Sachsen.
Das  Gymnasium  zu  Neuhaldensleben  (bisher  Progymnasium,  B.  u.  I.  13  des  Verzeichnisses  vom
24.  April  d.  Is.).
II.  Groß  eßegt  um  Mecklenburg-Schwerin.
Das  Gymnasium  zu  Doberan  (bisher  Progymnasium,  B.  a.  IV.  a.  a.  O.).
b.  Rcal-Gymmasien.
I.  Königreich  Preußen.
Proving  Ostprußen.
Das  Real-Gymnasium  zu  Osterode  i.  Ostpr.  (bisher  Real-Progymnasium,  B.  c.  I.  2  a.  a.  O.).
Rheinprovinz.
Das  Real-Gymnasium  zu  Essen  (verbunden  mit  der  höheren  Bürgerschule  daselbst).
II.  Herzogthum  Anhalt.
Das  Real-Gymnasium  (Franzschule)  zu  Dessau  (bisher  Realschule  —  Real-Progymnasium  —  B.

c.  VII.  2  a.  a.  O.)

III.  Fürstenthum  Reuß  jüngere  Linie.
Die  Realschule  zu  Gera  (in  dem  Verzeichnisse  vom  24.  April  d.  Is.  unter  A.  b.  XIII.  als  Neal-Gymnasium
  aufgeführt).