Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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tionsgerichts in Bamberg, Karl August 
Freiherrn von Seckendorf, 
2. den königlichen Direktor des Ober Appel- 
lationsgerichts, Franz Arnold Van der 
Becke; 
für die Sektion des Innern; 
3. den Staatsrath und bisherigen Hofkom= 
missir Ignaz Franz Freiherrn von 
Gruben; 
4. den bisherigen Staatsrath Christian Jo 
hann Baprist von Wagner, 
für die Sektion der Finanzen; 
5. den königlichen Vicehrdsidenten des ober- 
sten Rechnungshofes Franz Sales von 
Schilcher. 
. den königlichen geheimen Rath Klemens 
von Neumayr, 
Vermöge allerhöchster Entschließung vom 
3. Mai d. J. haben Seine Mazestät der 
König die bisherigen wirklichen Staats= 
Räthe im ordentlichen Dienste, Freiherrn 
von Cetto und Freiherrn von Aretin, 
mit Beibehaltung ihres Ranges und unter 
Bezeigung allerhöchstdero Zufriedenheit mie 
den in ihrer Eigenschaft als wirkliche Staats- 
Räthe geleisteten Diensten; so wie die wirk- 
lichen geheimen Räche und außerordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Mi- 
nister an den Höfen von Petersburg und 
Londen, Gabriel Grafen De Bray und 
Hubert von Pfeffel zu Staatsräthen in 
außerordentlichen Dienste zu ernennen geruht. 
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Seine Mcjestät der König haben verm ög 
allerhöchster Entschließung vom 3. Mai d. J. 
allergnddigst geruht, zur Bildung der Expe- 
dition, des Sekretariats, der Registratur 
und Kanzlei bei dem General Sekretariate 
des Staats Rathes Nachstehende, als: 
1) den bisherigen Büreau Sekretär, Phi- 
lipp Heramer, zum expedirenden ge- 
heimen Sekretär mit dem Range eines 
wirklichen Raths; 
den bisherigen Ober Registrator der Seif- 
tunge Sektion, Ferdinand Döllinger, 
zum Registrator, mit dem Nange eines 
wirklichen Rarhs; 
den bisher bei der Schulden Tilgungs- 
Kommission funktionirenden Officianten 
Ferdinand Stademann zum wirkli- 
chen Sekretär: und 
den bisherigen Kanzellisten bei der Mi- 
nistertal Kriegs Kommission, Balthafar 
Thalhammer, jum geheimen Kan- 
zellisten, zu ernennen. 
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Dienstes Nachrichten. 
Seine Majestät der König geruhten fer- 
ner am 10. April l. J. zu bewilligen, daß 
den Justiz Kanzleiräthen des Herrn Fürsten 
von Löwenstein zu Heubach, Kahl und 
von Jagemann das Drödikat geheimer 
Justigräthe beigelegt werden dürse; und 
den Leibjäger Seiner Königlichen Hoheit 
des Kronprinzen Friederich Scheidl zum 
Revierjdger in Biberg zu ernennen;
	        
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