Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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machten ertheilt, um Getreid Vorraͤthe auf 
den Kredit ganzer Bezirke und ganzer Kreise 
zusammen zu bringen; und endlich selbst den 
Ankauf betraͤchtlicher Quantitaͤten Getreides 
im Auslande angeordnet. Denjenigen Un- 
terthanen, welche durch Armuth oder erlit- 
tene Ungluͤcksfaͤlle in ihrem eigentlichen Le- 
bensUnterhalte bedroht seyn koͤnnten, haben 
Wir ebenfalls Unsere Beruͤcksichtigung ge- 
widmet. Ausserordentliche Wohlthaͤtigkeits- 
Vereine haben sich den ArmenPflegen ange- 
schlossen, bedeutende Vorschuͤsse sind aus 
milden Fonds geleistet worden; der Betrag 
der erhoͤhten AusgangsZoͤlle der Geldbußen 
und Konfiscationen ist zur Erleichterung der 
Duͤrftigkeit angewiesen, und die Vorraͤthe 
des Aerars der Stiftungen und Kommunen 
haben Wir bestimmt, Speise und Saamen 
abzureichen, noͤthigenfalls die Schrannen zu 
decken, und den Einwohnern der Staͤdte 
wohlfeileres Brod zu verschaffen. 
Endlich haben Wir auch die Befoͤrderung 
der Saaten Uns angelegen seyn lassen, Un- 
sere Kreis Stellen mit Vorschriften hierüber 
versehen, und den Anbau der Brachfelder 
für dieses Jahr von den Uns und den Stif- 
tungen zuständigen Zehenten befreit. 
Wir behalten Uns vor, Unserer Fürsor= 
ge eine noch weitere Ausdehnung zu geben, 
und alle diejenigen Vorkehrungen unverzüg- 
lich zu veranlassen, welche Wir dem allge- 
meinen Wohle entsprechend, und dem allen- 
fallsigen Wechsel der Umstände angemessen 
finden werden. Um aber einerseits die noch 
zu ergreifenden Maßregeln auf eine gründ- 
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liche Weise vorzubereiten, andererseits die 
gewuͤnschte Uebersicht und Gewißheit herzu- 
stellen, daß Unsere Willensmeinung allent- 
halben zur pflichtmaͤßigen Ausfuͤhrung ge- 
bracht werde, und zugleich die noͤthige Ue- 
bereinstimmung im Verfahren und eine thaͤ- 
tige Beschleunigung der Geschaͤfte zu erzie- 
len, haben Wir nach Vernehmung Unseres 
Staats Rathes beschlossen, nach Art der in 
den Kreisen Unseres Reichs bereits bestehen- 
den Wohlfahrte Komitéen ein bis zur näch- 
sten Aerndte und vollzogenen Wintersaat per: 
manentes Central Komité aus der Mitte Un- 
serer Staats Ministerien und Unseres Staats- 
Raths zu bilden. 
Dasselbe soll, unter der Leitung Unserer 
Sctaats-Minister des Innern und der Fi- 
nanzen, Grafen von Thürheim und Frei- 
herrn von Lerchenfeld, aus den Staats= 
räthen von Kraus und von Schilcher, 
und aus den Ministerial Räthen von Luz, 
von Sutner und von Stürmer, zu- 
sammengesezt werden. 
Zu den Obliegenheiten des Central Ko- 
mités gehört: die Prüfung und Erledigung 
der in Bezug auf die Theuerung einkommen-= 
den Berichte und Anfragen, die Sammlung 
zuverlässiger Nachrichten über die Größe des 
sich allenthalben darstellenden Bedarfs, über 
die wirklich vorhandenen Hilfsmittel, über 
den Stand der Schrannen und der Getreide- 
preise, über die Vorrthe in den öffentlichen 
Speichern, und über die aus denselben ge- 
machten beistungen, deren Arc, Bedingung 
und Zweck; die geeignete Einleitung zur
	        
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