Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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hiebei vorzuͤglich auf die thaͤtigste Mitwir- 
kung Unserer Landrichter und uͤbrigen Polizei- 
beamten. Der Rath und die Leitung des 
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werden, wenn es auf die Loͤsung technischet 
Aufgaben ankoͤmmt, wozn die allgemein 
verbreiteten technischen Kenntnisse und Er- 
fahrungen nicht hinreichen; aber es sollen 
auch der Baukunst keine zu kostbaren Opfer 
gebracht werden, so lange noch einfachere 
und wehlfeilere Mittel dem Swecke genu- 
gen. 
So wichtig es demnach ist, dafür zu sor- 
gen, daß die nöthigen Bauten nicht versäumt 
werden, eben so unerläßlich ist eine strenge 
Kontrolle, damit nicht mehr, als das Né- 
thige gebauet werde. 
Nach diesen Ansichten erwarten Wir bin- 
nen vier Wochen das wohlmotivirte Gut- 
achten Unserer Regierungen über das für die 
Zukunft festzusezende Dienstverhältniß der 
Straßen: und Wasserbau-Insrekeeren; wo- 
mit zugleich die künftige Ausdehnung und 
Begränzung der Inspektions Bezirke in Ver- 
bindung siehet. 
Bis dieses Gutachten von Unseren Re- 
gierungen eingelaufen seyn wird, bleiben die 
definitiven Personal Bestimmungen ausgeseze; 
einsweil aber sind die bisherigen, in den 
Kreis Hauptstädten befindlichen Kreis Bau- 
direktoren provisorisch als Kreis Bauräthe in 
ihre Stelle einzuweisen, die Bandirektions- 
Kanzelisten und Boten im Dienste der Regie- 
—. 
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rung zu verwenden, und die übrigen Ange- 
stellten an ihren Pläzen zu belassen. 
München den s. November 1817. 
Max Joseph. 
Freiherr von Lerchenfeld. 
Auf königlichen allerhöchsten Befehl 
der General Sekretär 
G. von Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
  
Sizungen der Staats Raths-= 
Kommission. 
Folgende Rekurs Gegensiände wurden am 
2 . Oktober 1817 in der Sizung der könig- 
lichen Staats Rachs Kommission entschieden: 
1) Der Rekurs des Korbinian Korb zu 
Bergkirchen, Landgeriches Dachan, gegen 
die Gemeinde wegen Kulturs Antheile. 
2) Der Rekurs der bürgerlichen Messere 
schmiede gegen die bürgerlichen Nadler in 
München wegen Gewerbs Beeinträch= 
tigung. 
3) Die Maljausschlags Defraudations" 
sache des Bräuers und Wirtho Thomas 
Krammer zu Hirscheid im Obermain-= 
kretse. 
4) Der Rekurs der sämmtlichen Fischer zu 
Denaustauf, Herrschaftsgerichts Wörth 
im Regenkreise, gegen Johann Huber, 
Gärtner, wegen Haltung eines eigenen 
Nachen.
	        
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