Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

64 Nr. 9. 1914. 
5 75. 
In Ziffer 2 Abs. 3 ist für „Losungsscheine" zu setzen „Musterungsausweise“. 
76. 
Ziffer 2 Abs. 2 fällt for 
In Ziffer 3 Abs. 2 ist br „Losungsscheine"“ zu setzen „Musterungsausweise“. 
8 77. 
In Ziffer 1 ist pinter „sofern“ einzufügen „dies nach den Rekrutierungsbestim- 
mungen zulässig ist und 
In Ziffer 4 ist für „Losungsscheine zu setzen „Musterungsausweise“. 
5 78. 
*:n i er 1 ist hinter „§ 62, 4“ einzufügen „oder § 72, 7“. 
iffer 3 tritt hinter „Marineteil", „“)“ und an den Schluß der Seite folgende 
unmer 
„“) Abweichend hiervon sind die außerterminlich gemusterten Militär- 
Michtigen aus den Landwehrbezirken II und III Hamburg sowie I und II 
tono den Marineteilen der Nordseestation zu überweisen."“ 
Ferner ist in Ziffer 3 für„ 5 66, 3c)“ zu setzen 2 26,7 Abs. 4)“. 
In Ziffer 4 ist für „§ 66, 3c“ zu setzen „§ 26, 7 Ab 
Ziffer 5 ist zu streichen. 
§s 81. 
In Ziffer 7 Abs. 2 ist für „§ 66, 3c zu setzen „§ 26, 7 Abs. 4. 
g 82. 
Ziffer 2d ist zu streichen. 
ten Absatz der Ziffer 2 a für „zu d 5§5 B7,6“ zu setzen „wegen Entlassun 
von u Lsse asahe siehe § 87,6 zuag zu seben, wes ssuns 
8 838. 
In Ziffer 3 Abs. 2 ist hinter „begründet“ einzufügen „oder aus besonderen Billig= 
keitsgründen zur ausnahmsweisen Berücksichtigung geeignet (6 39,2, § 40, 4)“. 
Ferner ist am Schlusse des Absatzes anzufügen 
„Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die in Betracht kommende 
Ministerialinstanz. “ 
G. v. 6. 5. 80 und 22. 7. 13 R.M. G. § 53. 
Ziffer 7 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut: 
„Wenn in Fillen der Ziffer 4 besondere, im Gesetze nicht ausdrücklich 
vorgesehene Billigkeitsgründe vorliegen, so kann die vorzeitige Entlassung von 
der dort bezeichneten Ersaßpbehörde dritter Instanz genehmigt werden. Bei 
Meinungsverschiedenheiten innerhalb dieser Instanz entscheidet die in Betracht 
kommende Ministerialinstanz." 
G. v. 6. 5. 80 und 22. 7. 13 R. M.G. 5 5.
	        
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