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. 9 Om: 21/10 mm. Im gespaltenen Renaissanceschilde links halber gewöhnlicher Stierkopf, rechts fünf Balken.
Üüber dem Schilde die Zuchstaben
—.
2
* SCP*
(b. h. sigillum — oder secretum — civitatis Penzlin.)
16. Jahrhundert.
1 4. O Dmidmm. Im gespaltenen hantasieschilde rechts halber gekrönter Stierkopf, links fünf Balken. Umschrift
# SIGILLVM & CIVITATIS &S PENTZELIN
Etwa aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts.
1 5. O Dm: 20 mm. Im gespaltenen, durch eine fliegende Schleise an einer Rosette befestigten Schilde: rechts
halber gekrönter Stierkopf mit Masenring, links zehnfach getheilt; zu den Seiten des Schildes und über dem ·
selben je ein Stern. Umschrift
SIEGEL DER STADT PENTZLIN 17825
6. Siegel mit gespaltenem Schilde, worin rechts ein halber Stierkopf mit Trasenring und Halsfell, links fünf
roth schraffirte Zalken; über dem Schilde die Jahreszahl 150.)
7. O Dm: 20|106 mm. Gespaltener Dreieckschild (neben welchem die drei Sterne): rechts halber gekrönter Stierkopf,
links zehnfach getheilt; oben neben dem Stern die Jahreszahl 17—51. Umschrift
a S.GILLUN CIVITATIS PENTZLIEN
1 8. O Dm: Zemm. Gespaltener, von einer gewöhnlichen Adelskrone überragter Schild, rechts halber gekrönter
Stierkopf mit Nasenring, links fünf BZalken; neben dem Schilde und über der Kroue je ein Stern. Umschrift
SIEGEL DER STADT PENZLIN
1725
Stempel in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts gefertigt.
9. O Dm: Z##mm, mit dem Bilde des vorigen und gleicher Umschrift, jedoch ohne die Jahreszahl.
10. O Farbestempel, Dm: 30/27 min, in Bild und Umschrift dem Siegel ad 9 gleichend.
U. O Farbestempel, Dm: 24 min, mit dem Wappen des kltesten Siegels sub 1 und den den Dreiecksschild
begleitenden Sternen. Unnschrift
SIEGEL DER STADT PENZLIN
Nach 1858 entstanden.
Nicolaus I. von Werle bestätigte im Jahre 12652) der Stadt Oenzlin das ihr von seinem Vater Heinrich
Borwin II. 1210—1220) verliehene Schweriner Stadtrecht und beschrieb die Grenzen der Stadtfeldmark. Die landesherrlichen
Sigenthumsrechte an Land und Stadt Henzlin waren nach dem Bekehrungskriege Heinrichs des Löwen
höchst verworrene; die Brandenburgischen Markgrafen sowohl, wie die Dommerschen Herzöge hatten es zeitweilig,
im Besitz; erst etwa um die Mitte des 15. Jahrhunderts scheint es dauernd aus brandenburgischen häyden an das
Fürstenhaus Werle gekommen zu sein.s) Aus dieser Seit wird auch das älteste Siegel der Stadt herrühren, denn
sein in einen Dreieckschild eingeschlossenes Wappenbild läßt darauf schließen, daß es einer Deriode angehört, in
welcher die Stadt auf solche Weise ihre Herren wechselte. Der rechts in dem gespaltenen Schilde stehende halbe
Stierkopf erklärt sich aus dem Wappen der Werleschen Fürsten von selbst; die linke Schildhälfte ist zehnfach getheilt,
oder vielmehr mit fünf Balken belegt. Mach Siegeln und WMünzen ist das Geschlechtswappen des Azkanischen
Hauses (Ballenstädt), dem die ersten Brandenburgischen Markgrafen entsprossen, ein zehnfach getheilter Schild,
gewöhnlich als fünf Balken blasonirt. Die linke Schildhälfte im ältesten Henzliner Stadtsiegel zeigt klar, daß man
die Darstellung von fünf Balken beabsichtigt hat, obwohl im Ganzen nur zehn Streifen erscheinen: fünf von ihnen
treten nämlich ganz außergewöhnlich stark hervor, was bei einfachen Schildtheilungen in der Regel nicht der Fall
zu sein pflegt.)) Schon das Siegel sub 5 aus dem 16. Jahrhundert und noch mehrere andere aus neuerer Seit
haben in Wirklichkeit fünf Balken. — Der halbe Stierkopf im sigillum sub j ist nicht gekrönt, sondern es erscheint
nur eine kleine wachsende halbe Cilie 5) in der Mitte des Kopfes.
1) vid. M. u. M. i. S. 1O. — 2) M. U. B. II. 967. — „) vid. B. G. d. K. St. I. pag. 55 ff. — ) Hält man diese, mehr
als wahrscheinliche Herleitung der fünf Zalken oder der zehnfachen Theilung aus dem Askanischen Stammwappen fest, so ist zu bedanern,
daß der linken Schildhälfte des Stadtwappens nach der Festsetzung von i857 nicht die richtigen Tinkturen: schwarz, gold,
gegeben sind. Daß die anßerhalb des Schildes im Siegelfelde angebrachten Sterne nichts mit dem Wappen zu schaffen haben, ist
bereits an anderer Stelle hervorgehoben; man ist sich dessen in früherer Seit *r'*G Siegel sub 4, 5) auch sehr wohl bewußt gewesen.
— 5) vid. Gnoien und TLaage.