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und Akten so viele sind, das Chaos derselben so groß ist,
daß wegen der Menge es eben so schwer ist, Evidenz hervorzubringen,
— da interessiren sich etwa ein paar Dutzend
historisch-kritische Köpfe für dieselbe, aber eine allgemeine
Theilnahme ist nicht hervorzubringen. So konnte in der
Nepublik der vereinigten. Niederlande die alte Verfassung nicht
auf kurze evidente Prinzipien gebracht werden; weßhalb
dem bei den Meisten der Oranischen Parthie ihr Enthusiasmus
für, diese Parthie oder ihre Landes-Constitution gar
nicht aus der Intuition ihrer Vortrefflichkeit entsprang,
sondern aus Familien-Verhältnissen, aus unbestimmtem Bedürfnisse,
daß der aristokratischen und demokratischen Macht
eine monarchische Macht entgegen zu stellen sey. So sind
in vielen deutschen Staaten die Hauptpunkte der Constitution
nicht einmal klar, z. B. in wie fern die Stände an der
gesetzgebenden Gewalt Theik nehmen, welche Verfassung die
Stände haben u. s. w. Dieß alles herauszubringen ist oft
das Werk eines langen Studiums, und oft auch nicht einmal
dadutch ist es ganz möglich, jene Verhältnisse klar zu
machen. Dagegen ist gewiß keine der geringsten Ursachen
des lebendigen und allgemeinen Interesse's des Engländers
an seiier Verfassung, daß von Anfang an in der Magna
Charta eine kurze und bündige Auseinandersetzung der Rechte
jedes der drei Stände, und damit eine Urkunde, auf die
sich jeder Einzelne beziehen, die Jeder übersehen und worin
Jeder seinen politischen Standpunkt finden konnte, gegeben
war. 2) ist es durchaus nothwendig, daß alle die Verträge,
worauf die Landes -Constitution ruht,
gedruckt seyen. Sie dürfen nicht blos in den Archiven
stecken, nicht blos in Abschriften circuliren; es muß, wenn
sic etwa ni alter unverständlicher Sprache abgefaßt sind,