Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 69. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 12. September 1914. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Linderung der Kreditnot des gewerb- 
lichen Mittelstandes. (2) Bekanntmachung, betreffend die Aufstellung der 
Urlisten für Schöffen für das Jahr 1915. (3) Bekanntmachung, betreffend 
viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Maul= und 
Klauenseuche. (4) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch der Maul= und 
Klauenseuche. 
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
I. Abteilung. 
.. 
(1) Bekanntmachung vom 11. September 1914, betreffend Linderung der 
Kreditnot des gewerblichen Mittelstandes. 
Trotzdem wiederholt und eindringlich in der Presse darauf hingewiesen ist, daß es 
Pflicht des Publikums sei, die durch den Krieg bedingte schwierige Geschäftslage der 
Gewerbetreibenden durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen zu erleichtern, werden 
Klagen laut, daß Leute, die durchaus in der Lage wären, ihre Rechnungen zu bezahlen, 
hierin säumig zeigten. Eine derartige Nachlässigkeit kann in der jetzigen Zeit nicht 
charf genug verurteilt werden. 
Das Ministerium gibt der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß das Publikum 
in Zukunft den berechtigten Wünschen der Gewerbetreibenden nach Kräften Rech- 
nung trägt. 
Schwerin, den 11. September 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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