Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 69.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 12. September 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Linderung der Kreditnot des gewerb-
lichen Mittelstandes. (2) Bekanntmachung, betreffend die Aufstellung der
Urlisten für Schöffen für das Jahr 1915. (3) Bekanntmachung, betreffend
viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Maul= und
Klauenseuche. (4) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch der Maul= und
Klauenseuche.
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 11. September 1914, betreffend Linderung der
Kreditnot des gewerblichen Mittelstandes.
Trotzdem wiederholt und eindringlich in der Presse darauf hingewiesen ist, daß es
Pflicht des Publikums sei, die durch den Krieg bedingte schwierige Geschäftslage der
Gewerbetreibenden durch pünktliche Bezahlung der Rechnungen zu erleichtern, werden
Klagen laut, daß Leute, die durchaus in der Lage wären, ihre Rechnungen zu bezahlen,
hierin säumig zeigten. Eine derartige Nachlässigkeit kann in der jetzigen Zeit nicht
charf genug verurteilt werden.
Das Ministerium gibt der bestimmten Erwartung Ausdruck, daß das Publikum
in Zukunft den berechtigten Wünschen der Gewerbetreibenden nach Kräften Rech-
nung trägt.
Schwerin, den 11. September 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.