Metadata : Soziale Kriegs- und Friedens-Fürsorge in der Stadt Leipzig.

unmittelbarer  Nähe  des  Sitzes  des  Einigungsamtes  belegen
ist.  Das  Ministerium  des  Innern  bezeichnet  die  Orte,  auf  die
diese  Voraussetzung  zutrifft.)

Schweben  vor  einem  Einigungsamte  mehrere  Sachen,  an
denen  derselbe  Vermieter  oder  derselbe  Hypothekengläubiger  beteiligt
  ist,  so  sind  diese  Sachen  möglichst  derart  miteinander  zu
vereinigen,  daß  nur  ein  einmaliges  Erscheinen  dieser  Beteiligten
erforderlich  wird.

§*  6.  Das  Verfahren  vor  dem  Einigungsamt  ist  nicht
öffentlich.  Die  Mitglieder  des  Einigungsamts  haben  die  Verhandlungen,
  sowie  die  hierbei  zu  ihrer  Kenntnis  gelangenden
Verhältnisse  geheim  zu  halten.  Der  Vorsitzende  hat  sie  hierauf
hinzuweisen.

8  7.  Das  Einigungsamt  hat,  sobald  die  Mitteilung  gemäß
§  4  Absatz  2  der  Bekanntmachung  erfolgt  ist,  mit  tunlichster
Beschleunigung  ein  schriftliches  Gutachten  dem  Gericht  zu  übermitteln.
  Mit  besonderer  Eile  sind  die  an  das  Wollstreckungsgericht
  gerichteten  Anträge  zu  behandeln.

Sind  zur  Zeit  der  Mitteilung  des  Gerichts  dem  Einigungsamte
  die  Verhältnisse  bereits  bekannt,  so  ist  das  Gutachten
sofort  abzusenden.  Andernfalls  hat  das  Einigungsamt  das,
was  zur  Erstattung  des  Gutachtens  erforderlich  ist,  zu  veranlassen.
  Es  kann  insbesondere  von  Amtswegen  die  Beteiligten
laden.

Das  Gutachten  ist  von  dem  Vorsitzenden  oder  dessen  Vertreter
  zu  unterschreiben.

Auf  WVerlangen  des  Gerichts  hat  das  Einigungsamt  das
Gutachten  durch  eines  seiner  Mitglieder  mündlich  erläutern
zu  lassen.

§  8.  Das  Ministerium  des  Innern  wird  die  Gemeinden,
in  deren  Bezirk  Einigungsämter  bestehen,  denen  die  in  den  88  2

*)  Für  das  Einigungsamt  Leipzig  werden  die  Orte  Abtnaundorf,
Böhlig-=  Ehrenberg,  Breitenfeld,  Engelsdorf,  Gautzssch,  Großzschocher-Windorf,
  Gundorf,  Hänichen,  Holzhausen,  Leugsch,  Liebertwolkwig,
Lindenthal,  Lützschena,  Mölkau.  Oysch-Markkleeberg,  Daunsdorf,  Quasnig,
Schönau,  Seebausen,  Sommerfeld,  Stahmeln,  Thekla,  Wachau,  Wahren,
Wiederiysch,  Zuckelhausen  und  Zweinaundorf  als  in  unmittelbarer  Nähe
des  Einigungsamtes  gelegen  bezeichnet.

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