Full text : Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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nämlich  in  Galizien,  wurde  für  eine  entsprechende  Vertretung
der  nationalen  Minderheiten  gesorgt  (8  35  ff.;  s.  unten).
Wenn  in  einem  Lande  für  die  Landtagswahl  für  die  allgemeine
Wählerklasse  in  nach  Nationalitäten  getrennten  Wahlkörpern
gewählt  wird,  hat  auch  die  Wahl  für  den  Reichsrat  in  nationalgetrennten
  Wahlkörpern  zu  geschehen,  woferne
national  getrennte  Wahlbezirke  auch  in  der  vorliegenden  Reichsvatswahlordnung
  festgestellt  werden.  Diese  Bestimmung,  welche
jeglichen  Verlust  an  Volksgenossen  bei  Ausübung  des  Wahlrechtes
ausschliesst  und  eine  mehrfache  Wahlbezirkseinteilung  des
Landes  zur  Folge  hat,  ist  gegenwärtig  nur  für  Mähren  praktisch
  ®.

Die  Wahlbezirke  wurden  im  allgemeinen  unter  Zugrundelegung
  der  Gerichtsbezirkseinteilung  gebildet,  wobei  in  einzelnen
Fällen  Gemeinden  aus  nationalen  Rücksichten  den  angrenzenden
Gerichtsbezirken  mit  gleicher  nationaler  Mehrheit  angeschlossen
worden  sind.  Ausserdem  wurden  in  der  Mehrzahl  der  Länder
Städte,  Märkte  und  Industrialorte  zu  besonderen  Wahlbezirken
vereinigt.  Wir  sehen  in  diesen  Bestimmungen  neben  dem  Bestreben
  nach  tunlichster  nationaler  Scheidung  der
Wählerschaft  wiederum  eine  Differenzierung  nach  städtischen
  und  ländlichen  Wahlkörpern  durchgeführt;  so  wird
durch  die  Hinterpforte  der  Weahlbezirkseinteilung  die  offiziell
beseitigte  Interessenvertretung  in  gemilderter  Form  neu
eingeführt.

Jede  Ortsgemeinde  ist  in  der  Regel  Wahlort.  Nur
in  Galizien  können  kleinere  Gemeinden  unter  1200  Einwohnern
durch  Verfügung  der  Landesstelle  zu  Gruppenwahlorten  (einheitlichen
  Stimmbezirken)  mit  nicht  mehr  als  5000  Einwohnern  zusammengezogen
  werden.  Durch  diese  Massregel  soll  einerseits

31  Durch  die  Gesetze  vom  27.  Nov,  1905  LGBl.  Nr.  1  u.  2ex  1906  wurde
hier  für  den  Landtag  von  Mähren  eine  allgemeine  Wählerklasse  mit  böhmischen
  und  deutschen  Wahlkörpern  geschaffen.