Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

Mildere.  Nachrede.

Mildere  Bestimmungen  rer  früheren  Strafgcsetze,
  deren  fortdauernde  Anwendbarkeit.  S.  339.

Mildernde  Umstände,  deren  Einfluß  auf  den
Charakter  der  strafbaren  Handlung.  S.  330.
siehe  auch:  Strafmilderungsgründe.

Militär.  Regelung  der  Stellvertretung  im
stehenden  Heere.  S.  77.

Mililtärbedürfnisse,  außerordentliche,  siehe:
Credit.

Militärbehörden,  Militärgerichte,  deren
Zuständigkeit  in  Strassachen.  S.  349.

Militärfohlenhöfe.  S.  65.

Militärische  Verbrechen,  Vergehen  und  Uebertretungen,
  deren  Bestrafung.  S.  325.

Militärpersonen,  Gesetz  vom  21.  Mai  1851
über  Verleitung  derselben  zur  Untreue  und
zum  Ungehorsam.  S.  323.  Mil.  als  Geschworene
S.  389.

Minderjährige,  welche  zum  Betriebe  eines
Handelsgewerbes  befugt  sind.  S.  429.
Ministerverantwortlichkeit,  Gesetz  vom  4.

Juni  1848  hierüber.  S.  325.

Ministeranklagen,  Gesetz  vom  30.  März
1850  hierüber  S.  349.

Mitschuldige,  Einwirkung  auf  dieselben  als
Grund  der  Verhaftung.  S.  352.  S.  354.
S.  358.

Mißbrauch  der  Presse,  Gesetz  vom  17.  Mär;
1850  zum  Schutz  hiegegen.  S.  323.  S.  325.
S.  331.  S.  337.  S.  345.

Monat,  was  darunter  zu  verstehen.  S.  329.

Moosburg.  Vertrag  des  Staates  mit  der
Stadtgemeinde  wegen  Uebernahme  der  baulichen
  Unterhaltung  zweier  Brücken  siehe:
Landtagsabschied.  S.  59  ——60.

München  fiehe:  Eisenbahn.

N.

Nachrede  einer  strafbaren  Handlung,  Beweis
der  Wahrheit.  S.  365—370.

Nachwelsungen.  Notariat.

Nachweisungen.  Koönigliche  Erklärung  im
Landtagsabschiede,  bezüglich
A.  der  Verwendung  der  Staatscinnahmen  in

den  Jahren  1856/57  mit  1856/59.

S.  63.

B.  des  Standes  der  Staatsschuldentilgungs-Anstalt
  in  den  Jahren  1856/57  und
1858/59.  S.  63.

Nichtigkeitsbeschwerde  bei  Erkenntnissen  auf

Unterbringung  jugendlicher  Personen  in  Er-Uehungsanstalten.

  S.  339.  bei  Erkenntnissen

in  Zollsachen.  S.  347.  bei  Fragen  über  die

Untersuchungshaft.  S.  357—358.  bei  Erkenntnissen

  auf  Unterdrückung  oder  Vernichtung

  von  Preßerzeugnissen.  S.  370.  Fortbestand
  der  Gesetze  über  dieselbe,  Ausdehnung
derselben  auf  Uebertretungen  des  Polizeistrafgesetzbuches.
  S.  404.  fiehe:  Kassationshof.
Nördlingen  siehe:  Eisenbahnen.
Notare,  Verhängung  der  Untersuchungshaft  über

dieselben.  S.  352.

Notariat.  Gesetz,  das  Notariat  betr.  S.  129—

206.

Inhalt:  Erster  Titel.  Von  der  Bestellung
der  Notare.  S.  130—134.  Art.  1—10.
—  Zweiter  Theil.  Von  dem  Wirkungskreise
und  von  der  Geschäftsführung  der  Notare.
S.  135  —180.  Art.  11  —  103.  —  Dritter
Titel.  Von  der  Belohnung  der  Notare  und
von  den  Notariatstaren.  S.  180—185.
Art.  104—112.  —  Vierter  Titel.  Von  der
Ausübung  der  Disciplinargewalt  über  die
Notare.  S.  185—203.  Art.  113—147.
—  Fünfter  Titel.  Von  den  allgemeinen
Folgen  der  Verletzung  des  Notariatsgesetzes
und  von  der  Haftung  des  Staates  für  Amtshandlungen
  der  Notare.  S.  203  —  204.  Art.
148  —  149.  —  Schlußbestimmungen.  S.  204
—206.  Art.  150  —-  153.

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