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ben, und zwar so, daß es auch Schreiben des Geringern an
den Vornehmen bedeuten kann. So wird es selbst in dem
Canzlei-Formularbuch der roͤmischen Kirche von den Schreiben
gebraucht, worin der Klerus und das Volk einer unter den
rômischen Metropoliten-Sprengel gehdrigen Stadt, als Wahlherrn
um Consekration ihres neugewählten Bischofs bitten *).
Aus der bloßen Benennung lößt sich also nichts schließen:
vielleicht ein mehreres aus der Geschichte.
Wenn's geblieben wäre, wie es ursprünglich war, und
wie es fast in den ganzen fünf ersten Jahrhunderten der
christlichen Kirche noch sehr erträglich fortdauerte, so wäre
Dekretale eines römischen Bischofs nie mehr gewesen als
unvorgreiflicher guter Nath, und das immer zunächst nur für
denjenigen, an den sie gerichtet war, und der auf seine Anfragen
in derselben Antwort erhielt. Aber fast nach einem
gleichen Gesetz der Fortschreitung, wie Rom ehemals in der
politischen Welt sich fast zum Universal-Monarchen emporschwang,
anfangs mit vieler Muͤhe, und kaum durch halbtausendjährige
Kriege Italien bezwang, alsdenn aber zu Bezwingung
seiner übrigen Welt kaum zweihundert Jahre
brauchte, so gieng's auch mit Rom in der Hierarchie.
Schwer und mühsam und ungleichförmig waren die ersien
Zeiten seines Wachsthums, g#s war kein Gedeihen, so lange
Italien entweder von den sogenannten Barbaren noch so
viel leiden mußte, oder so lange noch Exarchen zu Ravcmna
mit der gewöhnlichen Meisterlosigkeit der Unterregenten herrschten.
Manchem der dasigen Bischöfe gelang es oft zwar,
entweder durch Benützung vortheilhafter Zeitumstände, oder
durch Cabalen an den Höfen zu Constantinopel und Ra-"
s. Liber diurnus Romanorum Pomisicum. (Ed. Garnoerii)
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