Ar. 14. 187
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 27. Februar 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten neuer Vorschriften
5 üiüber die Benuhung Großherzoglicher Dienstländereien.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 20. Februar 1914, betreffend das Inkrafttreten neuer
Borschriften Über die Benutzung Großherzoglicher Dienstländereien.
Die nachstehend bekanntgegebenen Vorschriften über die Benutzung Groß-
herzoglicher Dienstländereien treten am 1. März d. Is. in Kraft. Mit
diesem Zeitpunkte verliert das Regulativ vom 25. Juli 1887, betreffend
die Benutzung Großherzoglicher Dienstländereien (Röl. Nr. 24), seine
Gültigkeit.
Schwerin, den 20. Februar 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
C. Graf von Bassewitz-Levetzow. A. von Pressentin. Langfeld.