Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1877. (26)

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Gesetzsammlung
das  Fürstenthum  Reuß  Aelterer  Linie.

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(Auegegeben  den  26.  din  1377.)

 

13.  Negi  6##-  Bekanntmachung  vom  27.  Juli  1877,

den  Abschluß  eines  Uebereinkommens  zwischen  dem  Fürstenthume  Reuß
Aelterer  Linie  und  dem  Großherzogthume  Baden  wegen  gegenseitiger  Durchführung
  der  Schuhflicht  betreffend.

Mit  Höchster  Genehmigung  ist  zwischen  Fürstlicher  Landesregierung  und  dem  Großberzoglich
  Badischen  Staatsministerium  zu  Karlöruhe  wegen  gegenseitiger  Durchführung
der  Schulpflicht  eine  gleiche  Vereinbarung  getroffen  worden,  wie  solche  mit  den  Königreichen
  Preußen  und  Sachsen  zufolge  der  Regierungs-  -Vckannmmachungen  vom  20.  Juni
vorigen  Jahres  (Gesetzsammlung  S.  9)  und  vom  11.  Oltober  vorigen  Jahres  (Gesetzsammlung
  S.  17)  bereits  besteht.

Solcheb  wird  andurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenniniß  gebracht,  daß
die  in  der  getroffenen  Vereinbarung  gedachten  Zeugnisse  über  die  Erfüllung  der  Schulpflicht
  im  diesseitigen  Staatsgebiete  von  dem  betreffenden  Vokalschulinspektor,  im  Großherzogthume
  Baden  von  den  Schulkommissionen  und  in  den  Gemeinden,  wo  solche  nicht
bestehen,  von  den  Gemeinderäthen  auszustellen  sind.

Greiz,  am  27.  Juli  1877
Fürstlich  Reuß-Pl.  Landesregierung.
Faber.
J.  Arnold.

16.  Negi  Bekanntmachung  vom  1.  August  1877,
die  uin  der  Acrinne  betreffend.
Unter  Bezugnahme  auf  die  Regierungs-Bekanntmachung  vom  28.  December  1876,

die  Abänderung  der  Axzueitare  betreffend,  (Gesebsammlung  v.  1876  S.  33)  wird  hierdurch
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  in  Rücksicht  auf  die  neuerdings  eingetretene
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