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sein  mochten,  wenigstens  ein  sittlicher  Gedanke,  die  Unzerstörbarkeit
  des  Rechts,  zu  Grunde  gelegen,  wenn  dasselbe
wirklich,  wie  Talleyrand  forderte  und  wie  später  die  ganze
conservative  Politik  auf  mehrere  Jahrzehnte  hinaus  nicht  müde
wurde  zu  behaupten,  in  der  zu  Wien  vereinbarten  Neugestaltung
  Europas  unbedingt  zur  Geltung  gekommen  wäre.  Die
Behauptung  von  der  Herrschaft  des  Legitimitätsprincips  in
den  Wiener  Verträgen  und  die  daraus  gefolgerte  Nothwendigkeit
  unverbrüchlicher  Aufrechthaltung  derselben  mußte  aber
zur  groben  Unwahrheit,  zur  willkürlichen,  nicht  durch  das  Recht
gebotenen  Tyrannei  werden,  wenn  diejenigen  Voraussetzungen
fehlten,  von  deren  vollständigem  Vorhandensein  es  überhaupt
  abhing,  ob  die  legitimen  Fürsten  von  Europa  wirklich
diesen  Namen  verdienten.

Talleyrand  hatte  behauptet,  die  Neuordnung  Europas
durch  den  Wiener  Congreß  werde  der  unbeschränkte  Triumph
des  Legitimitätsprincips  für  den  Fall  sein,  daß  Sachsen  gerettet
  und  Neapel  seinem  rechtmäßigen  Fürsten  zurückgegeben
werde.  War  dem  aber  auch  wirklich  so?

Ganz  abgesehen  von  der  keineswegs  geringen  Zahl  von
Rechtsverletzungen,  denen  fast  jede  der  von  Talletrand  und
dem  Wiener  Congresse  für  legitim  ausgegebenen  alten  Dynastien
ihre  Herrschaft  entweder  über  ihr  ganzes  Staatsgebiet  oder
doch  einzelne  Theile  desselben  verdankte;  ganz  abgesehen  von
den  vielfachen  gewaltsamen  Unterbrechungen  der  rechtmäßigen
Thronfolge  durch  Beseitigung  der  nächstberechtigten  Successoren;
  ganz  abgesehen  von  den  außerordentlich  zahlreichen  Verfassungsverletzungen,
  durch  welche  die  monarchische  Gewalt  der
meisten  legitimen  Fürsten  in  ihrem  damaligen  Umfange  erst  hergestellt
  worden  war;  ganz  abgesehen  von  allen  diesen
Rechtsbrüchen,  welche  entweder  ganze  Staaten  oder