Full text : Politische Geschichte der Gegenwart. V Das Jahr 1871. (5)

Einladung  zur  Pontus-Konferenz.  61

solle,  wie  in  früheren  Kriegen  andere  Völker  sich  Frankreichs  Bedingungen,
  die  zum  Theil  weit  härter  waren,  sich  hatten  gefallen
lassen.

Diese  einseitige,  übergroße  Rücksicht  auf  Frankreich  zeigten  die
englischen  Minister  besonders  auch  bei  der  Pontus-Konferenz,  welche
sich  auf  den  Vorschlag  des  Grafen  Bismarck  in  London  versammelte,
  um  den  Pariser  Vertrag  von  1856  nach  dem  Wunsche  und
im  Sinne  Rußlands  zu  revidiren.  Die  Konferenz  sollte  im  Januar
  zusammenkommen,  und  Frankreich  als  Mitunterzeichner  des
Vertrags  wurde  eingeladen,  sich  dabei  durch  einen  Gesandten  vertreten
  zu  lassen.  Die  Delegation  von  Bordeaux  beschloß  die  Beschickung
  der  Konferenz  und  bezeichnete,  obgleich  Frankreich  nicht
arm  an  Männern  war,  die  zu  den  Konferenzbeschlüssen  ihr  Ja  und
Amen  sagen  konnten,  als  Frankreichs  Vertreter  gerade  denjenigen
Mann,  für  welchen  eine  Reise  nach  London  mit  einigen  nicht  unbedeutenden
  Schwierigkeiten  verknüpft  war.  Die  Wahl  Jules  Favre's
sollte  für  das  deutsche  Hauptquartier  eine  Art  Hohn  und  eine  Verlegenheit
  sein.  Denn  Graf  Chaudordy  benachrichtigte  Lord  Lyons,
daß  Frankreich  bei  der  Konferenz  sich  nur  unter  der  Bedingung
vertreten  lassen  werde,  daß  England,  welches  die  mündliche  Einladung
  gemacht,  sich  damit  befassen  werde,  dem  Repräsentanten
Frankreichs  den  nothwendigen  Geleitschein  zu  verschaffen.  Diesen
Auftrag  nahm  Lord  Granville  mit  Vergnügen  an  und  schrieb  am
29.  December  an  Favre  durch  Vermittlung  des  Geschäftsträgers  der
Vereinigten  Staaten,  er  habe  sofort  den  Grafen  Bernstorff  gebeten,
den  gewünschten  Geleitschein  zu  verlangen  und  denselben  durch  einen
als  Parlamentär  abzusendenden  deutschen  Officier  Herrn  Farre  zustellen
zu  lassen.  Darauf  habe  ihm  Graf  Bernstorff  sagen  lassen,  daß  ein
Geleitschein  zur  Verfügung  Favre's  gestellt  werde,  sobald  er  durch
einen  von  Paris  nach  dem  deutschen  Hauptgquartier  abgehenden
Officier  verlangt  würde;  denn  ein  deutscher  Officier  werde  zu  diesem
Zwecke  nicht  abgeschickt,  da  die  Franzosen  dieser  Tage  auf  einen  Parlamentär,
  einen  Officier,  geschossen  und  keine  Genugthuung  gegeben
hätten.  Dieses  Schreiben  gelangte  erst  am  10.  Januar  an  seine
Adresse.  Am  nämlichen  Tage  antwortete  Favre  dem  Grafen  Granville,
  dankte  ihm  für  seine  Bemühungen  wegen  eines  Geleitscheines,
wodurch  es  ihm  möglich  würde,  als  Repräsentant  Frankreichs  der
Konferenz  anzuwohnen,  theilte  ihm  mit,  daß  er  vom  Grafen  Bis-