Einladung zur Pontus-Konferenz. 61
solle, wie in früheren Kriegen andere Völker sich Frankreichs Bedingungen,
die zum Theil weit härter waren, sich hatten gefallen
lassen.
Diese einseitige, übergroße Rücksicht auf Frankreich zeigten die
englischen Minister besonders auch bei der Pontus-Konferenz, welche
sich auf den Vorschlag des Grafen Bismarck in London versammelte,
um den Pariser Vertrag von 1856 nach dem Wunsche und
im Sinne Rußlands zu revidiren. Die Konferenz sollte im Januar
zusammenkommen, und Frankreich als Mitunterzeichner des
Vertrags wurde eingeladen, sich dabei durch einen Gesandten vertreten
zu lassen. Die Delegation von Bordeaux beschloß die Beschickung
der Konferenz und bezeichnete, obgleich Frankreich nicht
arm an Männern war, die zu den Konferenzbeschlüssen ihr Ja und
Amen sagen konnten, als Frankreichs Vertreter gerade denjenigen
Mann, für welchen eine Reise nach London mit einigen nicht unbedeutenden
Schwierigkeiten verknüpft war. Die Wahl Jules Favre's
sollte für das deutsche Hauptquartier eine Art Hohn und eine Verlegenheit
sein. Denn Graf Chaudordy benachrichtigte Lord Lyons,
daß Frankreich bei der Konferenz sich nur unter der Bedingung
vertreten lassen werde, daß England, welches die mündliche Einladung
gemacht, sich damit befassen werde, dem Repräsentanten
Frankreichs den nothwendigen Geleitschein zu verschaffen. Diesen
Auftrag nahm Lord Granville mit Vergnügen an und schrieb am
29. December an Favre durch Vermittlung des Geschäftsträgers der
Vereinigten Staaten, er habe sofort den Grafen Bernstorff gebeten,
den gewünschten Geleitschein zu verlangen und denselben durch einen
als Parlamentär abzusendenden deutschen Officier Herrn Farre zustellen
zu lassen. Darauf habe ihm Graf Bernstorff sagen lassen, daß ein
Geleitschein zur Verfügung Favre's gestellt werde, sobald er durch
einen von Paris nach dem deutschen Hauptgquartier abgehenden
Officier verlangt würde; denn ein deutscher Officier werde zu diesem
Zwecke nicht abgeschickt, da die Franzosen dieser Tage auf einen Parlamentär,
einen Officier, geschossen und keine Genugthuung gegeben
hätten. Dieses Schreiben gelangte erst am 10. Januar an seine
Adresse. Am nämlichen Tage antwortete Favre dem Grafen Granville,
dankte ihm für seine Bemühungen wegen eines Geleitscheines,
wodurch es ihm möglich würde, als Repräsentant Frankreichs der
Konferenz anzuwohnen, theilte ihm mit, daß er vom Grafen Bis-