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einen der gehorsamen Kleinen mit Gewalt des Seinigen zu berauben.
Und doch war der Rechtstitel des Kurfürsten von Brandenburg
um nichts fester begründet, als derjenige etwa der Fürsten
von Anhalt, welche Friedrich Wilhelm gern die Fürsten von Zipfel-Zerbst
zu nennen pflegte. Die Rechtstitel aller beruhten am letzten
Ende nur auf dem Kaiser als dem Schlußsteine der Verfassung
des Reiches.
Dennoch bewogen die Vorstellungen der Räthe den sträubenden
König seiner Pflicht nachzukommen. Im Mai 1731 setzte
endlich das Contingent sich in Bewegung und zog, einem verheerenden
Strome gleich, durch Würzburg und Bamberg. 1) Die Mishandlungen,
welche diese Schaaren verübten, waren nicht wider
des Königs Willen. Auf die schweren Klagen erwiederte er: „Die
Würzburger haben früher meine Werber ebenfalls unmanierlich
behandelt und ihnen ihr Geld abgenommen.“ Er weigerte jede
Genugthuung und Bestrafung. Zugleich nahm sich Friedrich Wilhelm
des vertriebenen Königs Stanislaus an, wozu er als Reichsstand
nach dem Urtheile des Kaisers nicht befugt war.
Ein solches Betragen nach den früheren Worten erschien dem
Kaiser allzu stark. „Aus dem ganzen Verhalten ist zu ersehen,“
schrieb er, „daß man nur so lange angenehme Versicherungen von
preußischer Standhaftigkeit zu hören hat, als man des wirklichen
Beistandes nicht bedarf. Bei mislichen Umständen ist dagegen auf
diese Freundschaft nicht zu bauen, vielmehr muß sie dann theuer
erkauft werden.“
Man hatte in Wien gar Verdacht auf den König, daß er es
heimlich mit den Franzosen halte. Der französische Gesandte blieb
nämlich in Berlin auch während des Reichskrieges.:) In Wahrheit
lag der Grund nur in dem seltsamen Ehrgeize bieses Königs,
„Ich will nicht geringer sein, als England,“ meinte er. „Dort hat
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1) Förster a. a. O. S. 141. — 2) a. a. S. 146. ..