Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 24. 249 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 3. April 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Kartenvertrieb der Königlich 
Preußischen Landesaufnahme. 
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 23. März 1914, betreffend den Kartenvertrieb der 
Königlich Preußischen Landesaufnahme. 
Im Verfolg der diesseitigen Bekanntmachung vom 1. April 1913, betreffend 
Neuregelung des Kartenvertriebs der Königlich Preußischen Landesaufnahme — 
Rbl. Nr. 17 —, wird eine weitere diesen Vertrieb betreffende Veröffentlichung 
der Plankammer der Landesaufnahme nachstehend für das hiesige Großherzog- 
tum zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die für das hiesige Großherzogtum zuständige Kartenbetriebsstelle befindet 
sich in Stettin, Friedrich-Karl-Straße Nr. 9. 
Die Abgabe von Karten zu ermäßigten Preisen an Jugendpflege-Vereine 
und -Verbände erfolgt im hiesigen Lande ausschließlich durch Vermittelung der 
Leitung des Landesverbandes Mecklenburg-Schwerin des Jungdeutschlandbundes 
(Vorsitzender zur Zeit Oberst und Bezirkskommandeur Graf von Haßlingen 
zu Schwerin). 
Schwerin, den 23. März 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
C. Graf von Bassewitz-Levetzow. 
— — 49
	        
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