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für das Departement der auswärtigen Angelegenheiten der
Cabinetsminister von Minckwitz.
Die genannten Staatsminister bildeten das Gesammtministerium,
zu dessen Mitglied auch der Wirkliche Geheime Rath
von Carlowitz, unter Beibehaltung des Directoriums der Oberrechnungs-Deputation,
mit gleichzeitiger Ernennung zum Staatsminister
ernannt wurde.
Der §. 41 der Verfassungsurkunde gedachte Auftrag in Evangelieis
wurde sämmtlichen Mitgliedern des Gesammtministeriums
ertheilt. Die Rangfolge unter den neuernannten Staatsministern
wurde mit Rücksicht auf die Zeitfolge der Ernennung zu den bisher
bekleideten Ministerialstellen und demnächst der Anciennetät der
bisherigen Wirklichen Geheimen Räthe unter sich derart bestimmt,
daß der Staatsminister von Lindenau die erste, der Staatsminister
Dr. Müller die letzte Stelle zugewiesen erhielt. Den Vorsitz im
Ministerrath behielten Se. Majestät der König und Se. Königl.
Hoheit der Prinz Mitregent nach Befinden Sich selbst vor.
Der bisherige, bereits hochbejahrte Vorstand des Geheimen
Raths, Conferenzminister Nostiz und Jänckendorf trat nicht in das
neugebildete Ministerium über; er erhielt aber, obwol der Rang
des Staatsministers dem der bisherigen Ministerprädicate vorzugehen
hatte, für seine Person den Rang vor den neuernannten
Staatsministern beilegt. Activ thätig im Staatsdienste war er,
abgesehen von der ihm belassenen Function des Ordenscanzlers,
nicht weiter.
In dem verhältnißmäßig kurzen Zeitraume von nicht voll
einem Jahre war das sächsische Verfassungswerk zu Ende geführt
worden. Ein Rückblick auf das Geleistete konnte nicht allein allen
Mitarbeitern daran zu hoher Genugthuung gereichen, sondern bildet
auch wegen der allseitig dabei an den Tag gelegten maßvollen
Haltung, Sachkenntniß, Gründlichkeit und patriotischen Hingebung
eine wohlthuende Erscheinung in der Geschichte des Constitutionalis-