Contents : Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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für  das  Departement  der  auswärtigen  Angelegenheiten  der
Cabinetsminister  von  Minckwitz.

Die  genannten  Staatsminister  bildeten  das  Gesammtministerium,
  zu  dessen  Mitglied  auch  der  Wirkliche  Geheime  Rath
von  Carlowitz,  unter  Beibehaltung  des  Directoriums  der  Oberrechnungs-Deputation,
  mit  gleichzeitiger  Ernennung  zum  Staatsminister
  ernannt  wurde.

Der  §.  41  der  Verfassungsurkunde  gedachte  Auftrag  in  Evangelieis
  wurde  sämmtlichen  Mitgliedern  des  Gesammtministeriums
ertheilt.  Die  Rangfolge  unter  den  neuernannten  Staatsministern
wurde  mit  Rücksicht  auf  die  Zeitfolge  der  Ernennung  zu  den  bisher
  bekleideten  Ministerialstellen  und  demnächst  der  Anciennetät  der
bisherigen  Wirklichen  Geheimen  Räthe  unter  sich  derart  bestimmt,
daß  der  Staatsminister  von  Lindenau  die  erste,  der  Staatsminister
Dr.  Müller  die  letzte  Stelle  zugewiesen  erhielt.  Den  Vorsitz  im
Ministerrath  behielten  Se.  Majestät  der  König  und  Se.  Königl.
Hoheit  der  Prinz  Mitregent  nach  Befinden  Sich  selbst  vor.

Der  bisherige,  bereits  hochbejahrte  Vorstand  des  Geheimen
Raths,  Conferenzminister  Nostiz  und  Jänckendorf  trat  nicht  in  das
neugebildete  Ministerium  über;  er  erhielt  aber,  obwol  der  Rang
des  Staatsministers  dem  der  bisherigen  Ministerprädicate  vorzugehen
  hatte,  für  seine  Person  den  Rang  vor  den  neuernannten
Staatsministern  beilegt.  Activ  thätig  im  Staatsdienste  war  er,
abgesehen  von  der  ihm  belassenen  Function  des  Ordenscanzlers,
nicht  weiter.

In  dem  verhältnißmäßig  kurzen  Zeitraume  von  nicht  voll
einem  Jahre  war  das  sächsische  Verfassungswerk  zu  Ende  geführt
worden.  Ein  Rückblick  auf  das  Geleistete  konnte  nicht  allein  allen
Mitarbeitern  daran  zu  hoher  Genugthuung  gereichen,  sondern  bildet
auch  wegen  der  allseitig  dabei  an  den  Tag  gelegten  maßvollen
Haltung,  Sachkenntniß,  Gründlichkeit  und  patriotischen  Hingebung
eine  wohlthuende  Erscheinung  in  der  Geschichte  des  Constitutionalis-