Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  44.  1914.  385

Hiervon  kommen  das  Seeholz  und  das  Schwarze  Seeholz  bei
Jamel  zum  Everstorfer  Forst  der  Forstinspektion  Rehna,  das  Rüting-Steinforter
  und  das  Schildberger  Holz  zur  Oberförsterei  Gadebusch,
die  Niendorfer,  Göldenitzer,  Kindschen  und  Kl.  Sprenzer  Tannen  zum
Forst  Letschow  und  das  Schwiesower  Moor  zum  Forste  Oettelin  der
Oberförsterei  Bützow,  die  Ochsenkoppel,  der  Scheidesoll,  die  Tannenkoppel,
  der  Kronskamper  Zuschlag  und  die  Wiesen  in  der  Lantower
Koppel  und  im  Dubenhall  an  die  Oberförsterei  Cammin.

Ausgeschlossen  von  dem  Austausch  sind  das  Satower,  das
Schwaßer,  das  Kritzmower  und  das  Levkendorfer  Moor.

Schwerin,  den  20.  Juni  1914.

Oberste  Verwaltungsbehörde  Großherzogliches  Finanzministerium,
des  Großherzoglichen  Haushalts.  Abteilung  für  Domänen  und  Forsten.
v.  Oertzen.  v.  Blücher.