Nr. 44. 1914. 385
Hiervon kommen das Seeholz und das Schwarze Seeholz bei
Jamel zum Everstorfer Forst der Forstinspektion Rehna, das Rüting-Steinforter
und das Schildberger Holz zur Oberförsterei Gadebusch,
die Niendorfer, Göldenitzer, Kindschen und Kl. Sprenzer Tannen zum
Forst Letschow und das Schwiesower Moor zum Forste Oettelin der
Oberförsterei Bützow, die Ochsenkoppel, der Scheidesoll, die Tannenkoppel,
der Kronskamper Zuschlag und die Wiesen in der Lantower
Koppel und im Dubenhall an die Oberförsterei Cammin.
Ausgeschlossen von dem Austausch sind das Satower, das
Schwaßer, das Kritzmower und das Levkendorfer Moor.
Schwerin, den 20. Juni 1914.
Oberste Verwaltungsbehörde Großherzogliches Finanzministerium,
des Großherzoglichen Haushalts. Abteilung für Domänen und Forsten.
v. Oertzen. v. Blücher.