Ar. 55. 429
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 5. August 1914.
Inhyalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Behebung der durch die Kriegsgefahr
bedingten landwirtschaftlichen Notstände. (2) Bekanntmachung, betreffend
Aussetzung des Unterrichts in den Gewerbeschulen.
(1) Bekanntmachung vom 4. August 1914, betreffend Behebung der durch
die Kriegsgefahr bedingten landwirtschaftlichen Notstände. .
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Seine Hoheit den Herzog Johann
Albrecht mit der Bildung eines Ausschusses zur Behebung der durch die Kriegs-
gefahr bedingten landwirtschaftlichen Notstände beauftragt. Dieser Ausschuß,
welcher dem Großherzoglichen Ministerium des Innern untersteht, ist nach Aus-
weis des gleichzeitig bekannt gegebenen Aufrufes heute unter Allerhöchster Ge-
nehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs zusammengetreten.
Die Magistrate werden angewiesen, unverzüglich im Sinne des Aufrufes
die Ortsausschüsse zu bilden. Die gleiche Anweisung ergeht hiermit an die be-
teiligten Großherzoglichen Amter. Die Bildung der Ortsausschüsse ist der Ge-
schäftsstelle des Landesausschusses (Ministerium des Innern) sofort anzuzeigen.
Schwerin, den 4. August 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb. «