Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 117. 663 
. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 7. November 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend das Muster (in Anlage J der Grund- 
sätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen 
bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern 
des Anstellungsscheins. (2) Bekanntmachung, betreffend Viehzählung. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Hint aus Anlaß 
des Krieges 1914. (4) Bekanntmachung, betreffend Verbot des Ver- 
fütterns von Brotgetreide und Mehl. (5) Bekanntmachung, betreffend 
Auszahlung von Goldgeld an Ausländer. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 4. November 1914, betreffend das Muster in An- 
lage J der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unter- 
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern 
und Inhabern des Anstellungsscheins. 
Fur die im § 16 Absatz 2 der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, 
Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit 
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins (Rbl. von 1907 
Nr. 33) und in 8§ 12 Absatz 1 der Grundsätze für die Besetzung der mitt- 
leren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit 
Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins (Rbl. von 1907 
Nr. 36) vorgeschriebene Nachweisung, Anlage J der erstgedachten Grundsätze 
ist künftig das nachstehende Muster maßgebend. 
Für jede Stelle ist eine besondere Nachweisung zu verwenden, es sei 
denn, daß gleichzeitig mehrere Stellen angeboten werden, für welche die 
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