Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1866. (15)

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Die  der  Landesschulkasse  zugewiesene  Abtabe  von  neuen  Ehepaaren

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nach  Maßgabe  der  Verordnung  vom  17.  Januar

Indem  Solches  zur  Nachachtung  audurch  bekannt  gemacht  wird,  werden
zugleich  die  fünfzehn  ordinären  Landessteuern  nebst  den  drei  Enstentationssteuern
  für  das  Jahr  1867  in  folgenden  Terminen  ausgeschrieben:

die  drei  ersten  auf  den  11.  März,

die  vierte  und  fünfte  auf  den  8.  April,

die  sechste  und  siebente  auf  den  6.  Mai,

die  achte  und  neunte  auf  den  3.  Juni,

die  zehnte  und  eilfte  auf  den  8.  Juli,

die  zwölfte  und  dreizehnte  auf  den  12.  Angust,
die  vierzehnte  und  fünfzehnte  auf  den  23.  Septbr.,
die  sechszehnte  auf  den  21.  October

die  siebenzehnte  auf  den  18.  November,

die  achtzehnte  auf  den  16.  December.

Greig,  den  22.  December  1866.

Fürstlich  Reuß.  Plauische  Landesregierung  daf.

Dr.  Herrmann.
Dellmar  Kun.