762 Nr. 143. 1914.
verfahren, so wird den Besitzern im eigensten Interesse dringend empfohlen,
von der sich jetzt noch bietenden Gelegenheit des freihändigen Verkaufs in
möglichst großem Umfange Gebrauch zu machen und ihre Vorräte der Spezialkommission
z. H. des Drosten Eichbaum zu Crivitz zum Ankauf für die
Heeresverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Wegen des Erwerbs des Hafers für die Heeresverwaltung im Wege
der Requisition bezw. der Landlieferungen werden demnächst weitere Anordnungen
ergehen.
Schwerin, den 29. Dezember 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.