Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

762  Nr.  143.  1914.

verfahren,  so  wird  den  Besitzern  im  eigensten  Interesse  dringend  empfohlen,
von  der  sich  jetzt  noch  bietenden  Gelegenheit  des  freihändigen  Verkaufs  in
möglichst  großem  Umfange  Gebrauch  zu  machen  und  ihre  Vorräte  der  Spezialkommission
  z.  H.  des  Drosten  Eichbaum  zu  Crivitz  zum  Ankauf  für  die
Heeresverwaltung  zur  Verfügung  zu  stellen.

Wegen  des  Erwerbs  des  Hafers  für  die  Heeresverwaltung  im  Wege
der  Requisition  bezw.  der  Landlieferungen  werden  demnächst  weitere  Anordnungen
  ergehen.

Schwerin,  den  29.  Dezember  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.