Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XL. Band. (40)

178  Zu  §.  370  Nr.  5  des  Reichsstrafgesebbuches.

genießt  oder  zu  sich  nimmt,  zu  denken  habe,  sondern
daß  der  fragl.  Ausdruck  einer  weiteren  Interpretation
unterliege,  in  Folge  dessen  im  Sinne  des  §.  370
Nr.  5  auch  solche  Gegenstände  als  Genußmittel  anzusehen
  sind,  welche  dem  strengen  Wortsinne  nach
zu  solchen  eigentlich  nicht  gehören,  denselben  wenigstens
  im  gewöhnlichen  Leben,  oder  nach  dem  gewöhnlichen
  Sprachgebrauche,  nicht  beigezählt  zu
werden  pflegen,  gibt  die  oberstrichterl.  Entscheidung
in  Uebereinstimmung  mit  sämmtlichen  Kommentatoren
d.  RStGB.  und  mehrfachen  Entscheidungen  oberster
  deutscher  Gerichtshöfe  —  s.  Bl.  f.  Rechtsanw.
1875  S.  19  —  dadurch  ja  selbst  zu,  daß  sie  es
als  gleichgiltig  erkllärt,  durch  welchen  menschlichen
  Sinn  das  Genießen  stattfindet;  nur
müsse  zur  Begrenzung  des  Begriffes  im  Zusammenhalte
  mit  dem  gesetzlichen  Erfordernisse  des  alsbaldigen
  Verbrauches  daran  festgehalten  werden,  daß
der  Gegenstand  durch  eines  der  menschlichen  Sinnesorgane
  genossen  werde,  wie  z.  B.  Tabak.
Lediglich  an  der  Hand  solcher  Bestimmung
und  Begrenzung  der  Begriffe  „Genußmittel“  und
„genießen“  würde  aber  der  oberste  Gerichtshof  offenbar
  noch  viel  weiter  gelangen,  als  man  an  der  Hand
der  Ausführung  in  Nr.  2  S.  17—24  des  heur.
Jahrg.  der  Bl.  f.  Rechtsanw.  kommen  kann.  Wir
wollen  zum  Beweise  dessen  nicht  einmal  auf  die
neueste  anthropologische  Wissenschaft  eingehen,  welche
dem  Menschen  mehr  als  5  Sinne  vindizirt,  sondern
uns  noch  mit  den  althergebrachten  Fünfen,  —  Gesicht,
  Gehör,  Geruch,  Geschmack  und  Gefühl  begnügen,
  von  denen  also  nach  dem  oberstrichterl.  Ausspruche
  durch  jeden  das  Genießen  stattfinden
kann.  Wir  fragen  nun  aber  billig,  warum  soll  das
kein  Genießen  durch  das  phys.  Gefühl  sein,  wenn
auf  den  von  Kälte  erstarrten  Körper  die  Wärme
eines  brennenden  Holzes  einwirkt,  nachdem  selbst