Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 8.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 12. Februar 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus dem. Gute Ventschow.
#(2) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus der Stadtfeldmark
Parchim und aus der Dorffeldmark Rom. (3) Bekanntmachung,
betreffend Freigabe einer Teilstrecke der Nebenchaussee Lübtheen—
Jessenitz—Landesgrenze für den öffentlichen Verkehr. (4) Bekanntmachung,
betreffend Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
(5) Verzeichnis der Vorlesungen auf der Universität zu Rostock im
Sommersemester 1914.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 4. Februar 1914, betreffend Gelände###we# aus demn
Gute Bentschow.
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845, §& 1, Absatz 2, ist auf den
Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig
erkannte Erweiterung der Gleisanlagen auf Bahnhof Ventschow anläßlich der Her-
stellung des zweiten Gleises auf der Strecke Kleinen—Blankenberg der Erwerb von
10 am Fläche aus der zum Gute Ventschow gehörigen Strecke der Nebenchaussee
Ventschow—Triwalk genehmigt worden.
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