Samstag den 20. Januar 1883. 48. Jahrgang. K 2.
Dr. J. A. Beuffert's
Plätter für Techtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Erste Beschwerde und weltere Beschwerde in der nicht Krektigen
RKechtspflege und dem Gebührenwesen. — Uebersicht über die Ergebuisse
der Rechtsprechunßen des bayerischen obersten Landesgerichts.
Urtheile vom 2., 9. und 11. Nov. 1682
Erste Beschwerde und weitere Beschwerde in der
nicht streitigen blechtopsten und dem Gebührenwesen.
Art. 56—67 des bayr. Ausf.-Ges. zur RCP. und Konk.-O.
Art. 36 und 42 des bayr. Ausf.-Ges. zum G# G., Art. 49,
151 und 152 des bayr. Geb.-Ges.
Die Vorschrift des §. 531 der RCPO., —
gemäß welcher über die Beschwerde das im Instanzenzuge
zunächst höhere Gericht entscheidet und gegen
die Entscheidung des Beschwerdegerichtes eine weitere
Beschwerde nicht Statt hat, so weit nicht in
derselben ein neuer selbstständiger Beschwerdegrund
enthalten ist, — wurde in dem bayr. Ausf.-Ges.
zur RCPO. und KO. in Verbindung mit jenem
zum GVG. mehrfachen sehr wesentlichen Modiflkationen
unterworfen, indem zwar die einfache (erste
Beschwerde ebenfalls an das im Instanzenzuge nächst
höhere Gericht geht, hingegen die weitere Beschwerde
gegen die Entscheidung des letzten Gerichtes einerselts
ohne Rücksicht darauf, ob in der zweitrichterlichen
Entscheidung ein neuer selbstständiger Beschwerdegrund
enthalten ist und konforme oder difforme
Entscheidungen vorliegen, nur darauf gestützt
zu werden braucht, daß die Entscheidung 9— einer
Neue Folge XXVIII. Band.