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habe. Der Wortlaut des Abs. 1 des Art. 107: „vorbehaltlichder
weiteren Bestrafung wegen FF.‘, also
dass Schweigen hinsichtlich des verbotenen
Verkaufes ist zwar für die Abweisung der Realkonkurrenz
im Sinne Reinhards nicht maßgebend; der Ausschluß
der Realkonkurrenz beruht vielmehr darauf, daß
durch die eine körperliche Handlung, das Verkaufen zwei
Deliktstatbestände erfüllt werden. Mit dem einheitlichen
Begriffe des „Verkaufens“ ist in der Psyche des Frevlers
ein zweifacher Entschluß verkettet. Der Täter will das gefrevelte
Holz erstens weiter veräußern und zwar, und das
ist das Zweite, ohne das vorgeschriebene Zeugnis, um möglichst
unentdeckt zu bleiben. Sein deliktischer Wille ist
sonach ein doppelter, und demgemäß setzt er auch 2 rechtlich
relevante Kausalitäten, insoferne er erstens die Tätigkeit
des Verkaufens vornimmt und zweitens die Tätigkeit der Beschaffung
eines vorschriftsmäßigen Zeugnisses unterläßt.
Gleichwohl ist nur eine selbständige Handlung gegeben,
denn ‚die Einheit der Handlung ist durchaus unabhängig
von ihrem Begehungs- und Unterlassungscharakter.‘
Die eine körperliche Handlung des Verkaufens vereinigt
also wegen der mehreren deliktischen Zwecke mehrere
strafbare Tatbestände in sich, und bildet sonach einen Fall
echter Ideal- Konkurrenz.
In all den hier erörterten Fällen hat es sich stets um
wahre Konkurrenz gehandelt, d.h. um Ausführung
mehrerer strafbarer Tatbestände, sei’s durch eine oder mehrere
selbständige Handlungen. Scharf getrennt ist davon
der andere Fall zu behandeln, wo der Täterwille, eine bestimmte
Norm auf eine bestimmte Weise einmal zu übertreten,
durch mehrere Einzelakte realisiert wird, sei’s daß
die einzelnen Bedingungen, die erst allmählich kausal wirken,
in bestimmten Zeitintervallen gesetzt werden, — der Täter
will einen bestimmten Baum freveln und vollführt etwa
10 Schläge mit einer Axt, geht nach Hause, holt eine Säge
und vollendet das Fällen des Baumes —, oder daß der einheitliche
Erfolg, z. B. die Rodung einer bestimmten Fläche
überhaupt nur allmählich verwirkt werden kann. Die erst
genannte Möglichkeit charakterisiert sich, wie Binding