Full text : Das Staats- und Verwaltungsrecht des Königreichs Bayern.

Etatswesen.
34.
Etat  der  Forstverwaltung  für  das  Jahr  vom  1.  April  1895-96.
Betrag
Kap.  Tit.  Einnahme.  ür  .  dr
Mark.

2.  1.  Für  Holz  aus  dem  Forstwirthschaftsjahre  1.  Oktober  1894/05  %56.000  000
2.  Für  Nebennutzen  4120  000
3.  Aus  der  Jgdda  362  000
4.  Von  Torfgräberien  270  000
5.  Von  Flößerien  7150
6.  Von  Wiesenanlgen  85  000
7.  Von  Ablgen  3  000
8.  Vom  Sägemühlenbetrieb..  ......  151  000
9.  Von  größeren  Baumschulen  3790

10.  Von  dem  Thiergarten  bei  Cleve  und  dem  Eichholz  bei
Arnsberrrraaaaaaaa  21.000

11.  Verschiedene  andere  Einnahmen,  einschließlich  der  zu  erstattenden

  Besoldung  für  2  Förster,  welche  lediglich  im

Interesse  einer  Privatperson  angestellt  und  von  dieser  zu

unterhalten  sind,  und  1000  Mark  Vergütung  für  Leitung

und  Kontrole  der  Bewirthschaftung  der  betreffenden
Privatforst  2121.  536  960

11a.  Rückzahlungen  auf  die  an  Forstbeamte  (Oberförster,  Förster

und  Waldwärter)  zur  wirthschaftlichen  Einrichtung  bei

Uebernahme  einer  Stelle  gewährten  Vorschüsse  (vergl.
Kap.  2  Tit.  9a  der  Ausgabehee  40  000
12.  Von  der  Forstakademie  zu  Eberswale.  12  300
13.  Von  der  Forstakademie  zu  Mündden  3  800
Summa  der  Einnahme.  .  .  61616  000

A.  Dauernde  Ausgaben.
Kosten  der  Verwaltung  und  des  Betriebes.
Peoldungen.

2.  1.  34  Oberforstmeister  und  89  Regierungs=  und  Forsträthe

mit  4200  Mark  bis  6000  Mark;  außerdem  900  Mark

(künftig  wegfallend)  persönliche  Zulage  als  Ersatz  für

frühere  Dienstbezüge  und  23700  Mark  zu  Dirigentenzulagen

  für  Oberforstmeister  (höchstens  900  Mark  für
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