Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Ziffer  4  der  Königlichen  Allerhöchsten  Verordnung  vom  11.  Januar  1807  (Regierungsblatt
  für  1807  Seite  385)  vorgezeichnete  Amtskleidung  zu  tragen  berechtigt  sein  sollen.

München,  den  10.  Dezember  1882.

Dr.  v.  Lutz.  v.  Dillis,

Staatsrath.

Der  General-Sekretär,
Ministerialrath  v.  Schlereth.

 

Nr.  13,2261.
Bekanntmachung,  die  Adelsmatrikel  betr.

Seine  Majestät  der  König  haben  Sich  vermöge  Allerhöchster  Entschließung
vom  28.  November  l.  J.,  auf  allerunthänigstes  Ansuchen  der  Betheiligten,  allergnädigst
bewogen  gefunden,  zu  genehmigen,  daß  die  sämmtlichen  Mitglieder  der  freiherrlich  von
Aufseß'schen  Familie  sich  von  nun  an  „Freiherrn,  bezw.  Freiinnen  von  und  zu  Aufseß“
nennen  und  schreiben,  und  daß  die  hienach  veranlaßte  Berichtigung  der  Adelsmatrikel  (ctr.
Regierungsblatt  von  1813  S.  504)  vorgenommen  werde.

 

Watzelberger  zum  Kanzleisekretär  im

Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses
Seine  Majestät  der  König  haben  und  des  Aeußern  in  provisorischer  Eigen-Sich

  unterm  18.  November  ds.  Jrs.  aller-  schaft  zu  ernennen.

gunädigst  bewogen  gefunden,  vom  1.  Dezember

Staatedienst-  Nachrichten.

 

 

ds.  Irs.  an  Ordens-  Verleihnngen.
1)  den  Ministerialkanzlei-Sekretär  Ludwig  —  —
Meggendorfer  zum  Registrator  im  Seine  Majestät  der  König  haben

Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses
und  des  Aeußern  zu  befördern;
2)  den  Ministerialkanzlei-Funktionär  Otto

Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm
4.  November  l.  Is.  dem  kaiserlich  russischen
Generalmajor  Ewgeny  Wassiljewitsch  Bog-