Full text : Verhandlungen des Reichstags. 314. Band. (314)

Reichstag.  —  Sachregister.

 

6687

 

 

Reichsheer.  163.  Sanitätsoffiziere;  Aerzte  (landsturmpflichtige,
  vertragsmäßig  angestellte)  (Forts.).

auf  den  langen  Dienst  im  Kriege  und  die  schweren
Einbußen  im  Zivilberuf  Bedacht  zu  nehmen:
Bd.  321,  Nr.  766  unter  II  3.

Bd.  310,  102.  Sitz.  S.  3133B.

110.  Sitz.  S.  34980.  —  Angenommen.

—,  Ausühung  der  Privatpraxis:  Bd.  313,  184.  Sitz.

S.  58110D.

Feldunterärzte,  Beförderungsverhältnisse:
Bd.  313,  173.  Sitz.  S.  5419  A.
174.  Sitz.  S.  5482B.

Medizinstudierende,  Ausbildung,  Einstellung
als  Unterärzte:

Bd.  312,  172.  Sitz.  S.  5379.
Bd.  313,  184.  Sitz.  S.  5812  B.

Petition  des  Kaufmanns  Eduard  Klement,
Mitgliedes  der  Kammer  der  Abgeordneten  des
bayerischen  Landtages  in  Kaiserslautern,  um
Verwendung  derjenigen  Feldunterärzte,
Feldhilfsärzte  usw.,  die  3  klinische,  darunter
1  Kriegssemester,  haben  und  mindestens  6  Monate
  im  Felde  gewesen  sind,  in  Universitätsstädten
  ihres  Korpsbereichs,  um  ihnen  den
Besuch  von  Vorlesungen  und  die  Zulassung
zum  Staatsexamen  zu  ermöglichen.

Mündl.  Ber.  d.  Haush.  Aussch.:  Bd.  321,
Nr.  766  unter  IIIc  24.
Bd.  310,  110.  Sitz.  S.  3499  D.  —  Ueberweisung
  als  Material.
Aerzte,  vertragsmäßig  angestellte.

Resolution  des  Haushaltsausschusses:  den  Herrn
Reichskanzler  zu  veranlassen,  daß  festgestellt
wird,  daß  die  im  Heeresdienst  vertragsmäßig
angestellten  Aerzte  zum  aktiven  Heere  im  Sinne
des  §  38  B  Z.  2  des  Reichsmilitärgesetzes
vom  2.  Mai  1874  gehören  und  demgemäß
ihnen  die  den  Angehörigen  des  aktiven  Heeres
zustehenden  Rechte  (Steuerfreiheit,  Mobilmachungsgelder)
  ebenfalls  gewährt  werden.

Ferner  wird  der  Herr  Reichskanzler  ersucht,
eine  Regelung  der  Gehälter  der  vertragsmäßig
  angestellten  Aerzte  durchzuführen,  die
das  Alter  und  die  Leistungen  des  einzelnen
Arztes  berücksichtigt:  Bd.  316,  Nr.  136  unter  3.

Bd.  306,  19.  Sitz.  S.  3580.  —  Angenommen.

Uniform:  Bd.  306,  6.  Sitz.  S.  61B.
Landsturm  pflichtige  Aerzte,  Dienst-,  Beförderungs=

  und  Rangverhältnisse,  Anstellung  auf
Widerruf,  Titel,  Uniform:
Bd.  309,  101.  Sitz.  S.  3066  A,  3068  A.
Bd.  312,  172.  Sitz.  S.  5390  0,  5407B.
Bd.  313,  173.  Sitz.  S.  5419  A,  5433  A.
174.  Sitz.  S.  5482C.
175.  Sitz.  S.  5499  D,  5505B.
184.  Sitz.  S.  5812  A,  5828  A.
—,  Ausübung  der  Privatpraxis:  Bd.  313,  184.  Sitz.
S.  58110D.  6
Elsaß-lothringische  Aerzte,  Verwendung,  Zurückhaltung:
  Bd.  313,  174.  Sitz.  S.  5470B.

164.  Sanitätswesen,  Sanitätspersonal.  —  Siehe  auch
kaer.108  (Lazarette),  196  (Verwundete),  203  (Zahnpflege).


a)  Gesundheitszustand  in  der  Armee,  Wiederverwendungsfähigkeit
  Verwundeter,  Kranker  oder  Entlassener:

  Bd.  312,  172.  Sitz.  S.  53780,  5385  A,
5389B.

 

Reichsheer.  164.  Sanitätswesen,  Sanitätspersonal
(Fortsetzung).

b)  Geschlechtskrankheiten  im  Heer,  Stand,  Bekämpfung.


Anträge  des  Ausschusses  für  Bevölkerungsgebiete,
  betreffend  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten
  im  Heer,  Erhebungen
über  Zahl  und  Behandlung  von  Erkrankten,
  Errichtung  von  Soldatenheimen
  usw.:  Bd.  321,  Nr.  912  unter  1  A
1  1—15,  II  u.  III.

Bd.  310,  115.  Sitz.  S.  3567A.  —  Angenommen.



Anfrage  Kunert:  Das  Königlich  Preußische
Kriegsministerium  vertritt  in  einer  neueren
Verfügung  folgende  Auffassung:

„Gegen  den  Vorschlag,  die  Bordelle  im
Etappen=  und  Operationsgebiet  mit  Eintritt
  des  Waffenstillstandes  zu  schließen,
bestehen  erhebliche  Bedenken,  weil  die  nicht  zu
unterschätzende  Gefahr  vorhanden  ist,  daß  hierdurch
  die  kasernierte  und  deshalb  leichter  zu
beaufsichtigende  Prostitution  auf  die  Straße
getrieben  und  dadurch  die  Verbreitung  der
Geschlechtskrankheiten  begünstigt  wird.  Die
Schließung  der  Bordelle  könnte  nur  Erfolg
versprechen,  wenn  mit  ihr  gleichzeitig  die  Festsetzung
  sämtlicher  in  ihnen  vorhandenen  Prostituierten
  verbunden  würde.  Diese  Maßregel
müßte  dann  aber  folgerichtig,  um  einen  wirklichen
  Erfolg  zu  erzielen,  auch  gleichmäßig  auf
alle,  auch  die  sogenannten  freien,  d.  h.  nicht
in  Bordellen  wohnenden  Prostituierten  ausgedehnt
  werden.  Letzteres  ist  aus  den  verschiedensten
Gründen  nicht  durchführbar.  Aus  diesen  Erwägungen
  heraus  wird  im  Einverständnis  mit
dem  Herrn  Generalquartiermeister  die  Schließung
der  Bordelle  mit  Eintritt  des  Waffenstillstandes
nicht  beabsichtigt".

Was  gedenkt  der  Herr  Reichskanzler  gegenüber
  dieser  sozial  wie  hygienisch  verfehlten
Maßnahme  des  Kriegsministeriums  zu  tun?:
Bd.  324,  Nr.  1428.

Bd.  311,  146.  Sitz.  S.  4580  A.  —  Beantwortet.


Geschlechtskrankheiten,  Stand,
siehe  ferner:
Bd.  312,  171.  Sitz.  S.  5367  A,  5369  B,
5371  AC.
Bd.  313,  173.  Sitz.  S.  5432  A,  5451  A  ff.
175.  Sitz.  S.  5500  A,  5505  A.
—,  Zahl  der  Kranken,  Statistisches:
Bd.  313,  173.  Sitz.  S.  5432  A,  5451  A.
175.  Sitz.  S.  5500  A.
Bekämpfung  im  Heere;  Schutzmittel,  Bordelle  in
den  besetzten  Gebieten:  Bd.  312,  171.  Sitz.
S.  5367  A.
—,  Bordellsystem,  Bd.  313,
175.  Sitz.  5500  A.
Siehe  auch  „Bevölkerung“  unter  B.

Jc)  Aerztliche  Gutachten,  Vorwurf  der  Beeinflussung
durch  die  Kommandobehörden:  Bd.  307,  60.  Sitz.
S.  1567D,  15700,  1573B,  1575C.  —  Aerztliche
Untersuchungen  siehe  im  übrigen  unter  77.

d)  Sanitätsunteroffiziere,  Beförderungsverhältnisse:
Bd.  310,  110.  Sitz.  S.  3458  C.

e)  Krankenpflege,
„Krankenpflege“.

Bekämpfung  —

Bekämpfung:

freiwillige.  —  Siehe  auch