Reichstag. — Sachregister.
6687
Reichsheer. 163. Sanitätsoffiziere; Aerzte (landsturmpflichtige,
vertragsmäßig angestellte) (Forts.).
auf den langen Dienst im Kriege und die schweren
Einbußen im Zivilberuf Bedacht zu nehmen:
Bd. 321, Nr. 766 unter II 3.
Bd. 310, 102. Sitz. S. 3133B.
110. Sitz. S. 34980. — Angenommen.
—, Ausühung der Privatpraxis: Bd. 313, 184. Sitz.
S. 58110D.
Feldunterärzte, Beförderungsverhältnisse:
Bd. 313, 173. Sitz. S. 5419 A.
174. Sitz. S. 5482B.
Medizinstudierende, Ausbildung, Einstellung
als Unterärzte:
Bd. 312, 172. Sitz. S. 5379.
Bd. 313, 184. Sitz. S. 5812 B.
Petition des Kaufmanns Eduard Klement,
Mitgliedes der Kammer der Abgeordneten des
bayerischen Landtages in Kaiserslautern, um
Verwendung derjenigen Feldunterärzte,
Feldhilfsärzte usw., die 3 klinische, darunter
1 Kriegssemester, haben und mindestens 6 Monate
im Felde gewesen sind, in Universitätsstädten
ihres Korpsbereichs, um ihnen den
Besuch von Vorlesungen und die Zulassung
zum Staatsexamen zu ermöglichen.
Mündl. Ber. d. Haush. Aussch.: Bd. 321,
Nr. 766 unter IIIc 24.
Bd. 310, 110. Sitz. S. 3499 D. — Ueberweisung
als Material.
Aerzte, vertragsmäßig angestellte.
Resolution des Haushaltsausschusses: den Herrn
Reichskanzler zu veranlassen, daß festgestellt
wird, daß die im Heeresdienst vertragsmäßig
angestellten Aerzte zum aktiven Heere im Sinne
des § 38 B Z. 2 des Reichsmilitärgesetzes
vom 2. Mai 1874 gehören und demgemäß
ihnen die den Angehörigen des aktiven Heeres
zustehenden Rechte (Steuerfreiheit, Mobilmachungsgelder)
ebenfalls gewährt werden.
Ferner wird der Herr Reichskanzler ersucht,
eine Regelung der Gehälter der vertragsmäßig
angestellten Aerzte durchzuführen, die
das Alter und die Leistungen des einzelnen
Arztes berücksichtigt: Bd. 316, Nr. 136 unter 3.
Bd. 306, 19. Sitz. S. 3580. — Angenommen.
Uniform: Bd. 306, 6. Sitz. S. 61B.
Landsturm pflichtige Aerzte, Dienst-, Beförderungs=
und Rangverhältnisse, Anstellung auf
Widerruf, Titel, Uniform:
Bd. 309, 101. Sitz. S. 3066 A, 3068 A.
Bd. 312, 172. Sitz. S. 5390 0, 5407B.
Bd. 313, 173. Sitz. S. 5419 A, 5433 A.
174. Sitz. S. 5482C.
175. Sitz. S. 5499 D, 5505B.
184. Sitz. S. 5812 A, 5828 A.
—, Ausübung der Privatpraxis: Bd. 313, 184. Sitz.
S. 58110D. 6
Elsaß-lothringische Aerzte, Verwendung, Zurückhaltung:
Bd. 313, 174. Sitz. S. 5470B.
164. Sanitätswesen, Sanitätspersonal. — Siehe auch
kaer.108 (Lazarette), 196 (Verwundete), 203 (Zahnpflege).
a) Gesundheitszustand in der Armee, Wiederverwendungsfähigkeit
Verwundeter, Kranker oder Entlassener:
Bd. 312, 172. Sitz. S. 53780, 5385 A,
5389B.
Reichsheer. 164. Sanitätswesen, Sanitätspersonal
(Fortsetzung).
b) Geschlechtskrankheiten im Heer, Stand, Bekämpfung.
Anträge des Ausschusses für Bevölkerungsgebiete,
betreffend Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
im Heer, Erhebungen
über Zahl und Behandlung von Erkrankten,
Errichtung von Soldatenheimen
usw.: Bd. 321, Nr. 912 unter 1 A
1 1—15, II u. III.
Bd. 310, 115. Sitz. S. 3567A. — Angenommen.
Anfrage Kunert: Das Königlich Preußische
Kriegsministerium vertritt in einer neueren
Verfügung folgende Auffassung:
„Gegen den Vorschlag, die Bordelle im
Etappen= und Operationsgebiet mit Eintritt
des Waffenstillstandes zu schließen,
bestehen erhebliche Bedenken, weil die nicht zu
unterschätzende Gefahr vorhanden ist, daß hierdurch
die kasernierte und deshalb leichter zu
beaufsichtigende Prostitution auf die Straße
getrieben und dadurch die Verbreitung der
Geschlechtskrankheiten begünstigt wird. Die
Schließung der Bordelle könnte nur Erfolg
versprechen, wenn mit ihr gleichzeitig die Festsetzung
sämtlicher in ihnen vorhandenen Prostituierten
verbunden würde. Diese Maßregel
müßte dann aber folgerichtig, um einen wirklichen
Erfolg zu erzielen, auch gleichmäßig auf
alle, auch die sogenannten freien, d. h. nicht
in Bordellen wohnenden Prostituierten ausgedehnt
werden. Letzteres ist aus den verschiedensten
Gründen nicht durchführbar. Aus diesen Erwägungen
heraus wird im Einverständnis mit
dem Herrn Generalquartiermeister die Schließung
der Bordelle mit Eintritt des Waffenstillstandes
nicht beabsichtigt".
Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegenüber
dieser sozial wie hygienisch verfehlten
Maßnahme des Kriegsministeriums zu tun?:
Bd. 324, Nr. 1428.
Bd. 311, 146. Sitz. S. 4580 A. — Beantwortet.
Geschlechtskrankheiten, Stand,
siehe ferner:
Bd. 312, 171. Sitz. S. 5367 A, 5369 B,
5371 AC.
Bd. 313, 173. Sitz. S. 5432 A, 5451 A ff.
175. Sitz. S. 5500 A, 5505 A.
—, Zahl der Kranken, Statistisches:
Bd. 313, 173. Sitz. S. 5432 A, 5451 A.
175. Sitz. S. 5500 A.
Bekämpfung im Heere; Schutzmittel, Bordelle in
den besetzten Gebieten: Bd. 312, 171. Sitz.
S. 5367 A.
—, Bordellsystem, Bd. 313,
175. Sitz. 5500 A.
Siehe auch „Bevölkerung“ unter B.
Jc) Aerztliche Gutachten, Vorwurf der Beeinflussung
durch die Kommandobehörden: Bd. 307, 60. Sitz.
S. 1567D, 15700, 1573B, 1575C. — Aerztliche
Untersuchungen siehe im übrigen unter 77.
d) Sanitätsunteroffiziere, Beförderungsverhältnisse:
Bd. 310, 110. Sitz. S. 3458 C.
e) Krankenpflege,
„Krankenpflege“.
Bekämpfung —
Bekämpfung:
freiwillige. — Siehe auch