Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  25.  Februar  1886.

Inhalt.

Verftgung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  betreffend
die  Vorschriften  über  die  Ausbildung  und  Prüfung  der  Unterbediensteten  des  äußeren  Eisenbahnbetriebsdiensts.
Vom  9.  Februar  1886.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  einen
Nachtrag  zu  der  Bekanntmachung  des  Reichslanzler  vom  31.  Dezember  v.  Is.,  betreffend  Aenderungen  der
Landweßrbes,  rkeeintheilung.  Vom  6.  Februar  1886.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend
die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  Jubiläumsstiftung  des  Schwäbischen  Merkurs  in  Stuttgart.
Vom  15.  Februar  1886.

 

 

 

Verfügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,
betreffend  die  vorschriften  über  die  Ausbildung  und  Prüfung
der  Unterbediensteten  des  äußeren  Eisenbahnbetriebsdiensts.
Vom  9.  Februar  1886.

Bezüglich  der  Ausbildung  und  Prüfung  der  Unterbediensteten  des  äußeren  Eisenbahnbetriebsdiensts
  wird  in  Ausführung  der  von  dem  Bundesrath  über  die  Befähigung
von  Bahnpolizeibeamten  und  Lokomotivführern  beschlossenen  Bestimmungen  (zu  vergl.  die
Bekanntmachungen  des  Reichskanzlers  vom  12.  Juni  1878,  Reg.  Blatt  S.  174,  und  vom
17.  Mai  1881,  Reg.  Blatt  S.  368)  Folgendes  verfügt:

I.  Ausbildung.
S.  1.
Die  Ausbildungs=  und  Probezeit  wird  in  nachstehender  Weise  festgesetzt:
Es  ist  erforderlich
1)  für  Portiers
dreimonatliche  Beschäftigung  im  Portierdienst;