Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

—  169  —
einzelnen  Postorte  des  Fürstl.  Thurn  und  Taric'schen  Postbezirks  von  den  übrigen
in  Betracht  kommenden  Postorken  sodann  ausgerechnete  Tarise  nebst  Berechnungs-Vorschriften

  gegen  Ersatz  der  Herstellungskosten  zu  erhalten.
15.  rund  der  neuen  Vermessungen  der  Entfernungen  innerhalb  20  Meilen

  (vergleich  vorstehend  4.  a.)  sind,  zur  Herstellung  der  erforderlichen  Gleichmäßigkeit
  auch  die  Vereinsbrief-Taxen  einer  Revision  unterzogen  worden.  Ueber  etwaige
Modisscationen  haben  die  Poststellen  Auskunfe  zu  geben.

Greiz,  am  19.  Juni  1858.

Fürstl.  Reußz-Plauische  Laudesregierung  dafs.
Fritz  i.  B.

R.  v.  Geldern=  Erispendors.