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einzelnen Postorte des Fürstl. Thurn und Taric'schen Postbezirks von den übrigen
in Betracht kommenden Postorken sodann ausgerechnete Tarise nebst Berechnungs-Vorschriften
gegen Ersatz der Herstellungskosten zu erhalten.
15. rund der neuen Vermessungen der Entfernungen innerhalb 20 Meilen
(vergleich vorstehend 4. a.) sind, zur Herstellung der erforderlichen Gleichmäßigkeit
auch die Vereinsbrief-Taxen einer Revision unterzogen worden. Ueber etwaige
Modisscationen haben die Poststellen Auskunfe zu geben.
Greiz, am 19. Juni 1858.
Fürstl. Reußz-Plauische Laudesregierung dafs.
Fritz i. B.
R. v. Geldern= Erispendors.