Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Ich  bestimme  hiermit  Folgendes:

Nr.  36.  "
Errichtung  neuer  Behörden  und  Truppentheile.

1)  Im  April  1887  sind  neu  zu  errichten:

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5)

An  das  Kriegsministerium.

weiterer  Bestimmung  Seiner  Majestät  des  Kaisers  und  Königs  für  die  Au
die  sonstigen,  aus  der  Heeresverstärkung  sich  ergebenden  Maßnahmen  die  bereits  mitgetheilten  „Organisations-Bestimmungen
  aus  Anlaß  der  Heeresverstärkung“  maßgebend  sind.

Jo.  730,  2.  87.  K.  1.  Bronsart  v.  Schellendorff.

Infanterie  und  Feld-Artillerie.
Die  in  den  Anlagen  1  und  2  näher  bezeichneten  Formationen.
Eisenbahn-Regiment.
2  Bataillonsstäbe  und  6  Kompagnien,  sämmtlich  mit  Berlin  als  Garnison.
Train.

Bei  den  Bataillonen  Nr.  1,  3  bis  11,  14  und  15  —  und  zwar  in  den  Garnisonen  dieser
Vataillone  —  je  eine  3.  Kompagnie.

Außerdem  wird  die  Luftschiffer-Abtheilung,  welche  zur  Zeit  nur  aus  kommandirtem  Personal
besteht,  etatsmäßig.

Beim  XV.  Armcekorps  wird  unter  Zuhülfenahme  der  4  neuzuerrichtenden  Infanterie-Regimenter
und  der  2  gleichfalls  neuzuerrichtenden  Infanterie-Brigadestäbe  —  Stab  der  65.  und  66.  Infanterie-Brigade
  —  eine  dritte  Infanterie-Division  mit  der  Bezeichnung  „33.  Division“  errichtet.  Die  künftige
Eintheilung  der  Infanterie  dieses  Korps  ergiebt  Anlage  3.

Die  Bataillone  der  4  neuzuerrichtenden  Infanterie-Regimenter  erhalten  die  Benennung  „I.,  II.,
III.  Bataillon“.

Bei  den  Regimentern  mit  4  Bataillonen  werden  letztere  als  „I.,  II.,  III.  beziehungsweise  IV.  Bataillon“

bezeichnet;  die  Benennung  „Füsilier-Bataillon“,  soweit  sie  zur  Zeit  bei  diesen  Regimentern  besteht,
kommt  somit  in  Wegfall.  Die  Kompagnien  dieser  Regimenter  werden  durch  die  4  Bataillone  von
1  bis  16  durchnummerirt.
Mit  Hülfe  der  bei  der  Feld-Artillerie  zu  errichtenden  Neuformationen  werden  das  2.  Garde-Feld-Artillerie-Regiment,
  sowie  die  Regimenter  Nr.  14  bis  21,  26,  27,  30  und  31  zu  3  Abtheilungen
mit  je  3  Batterien  formirt.  Diese  Abtheilungen  erhalten  die  Bezeichnung  „I.,  II.,  III.  Abtheilung“;
bei  dem  Pn  Badischen  Feld-Artillerie-Regiment  Nr.  14  ist  eine  der  3  Batterien  der  III.  Abtheilung
eine  reitende.

Eine  der  neuzuerrichtenden  Batterien  wird  unter  der  Bezeichnung  „6.  Batterie“  der  1I.  Abtheilung
Großhherzoglich  Hessischen  Feld-Artillerie-Regiments  Nr.  25  (Großherzogliches  Artillerie-Korps)  zugetheilt.


Die  beiden  neuzuerrichtenden  Bataillone  des  Eisenbahn-Regiments  erhalten  die  Benennung  „III.  und
IV.  VBataillon“  mit  den  Kompagnien  9  bis  12,  beziehungsweise  13  bis  16.  Die  15.  Kompagnie
wird  vom  Königlich  Sächsischen,  die  16.  vom  Königlich  Württembergischen  Militär-Kontingent  aufgestellt
  und  als  „15.  (Königlich  Sächsische)“  beziehungsweise  „10.  (Königlich  Württembergische)
Kompagnie“  bezeichnet.
Durch  die  Etatisirung  der  Luftschiffer-Abtheilung  wird  ihr  Dienstverhältniß  zum  Eisenbahn-Regiment
in  Nichts  geändert.  Die  Ofsiziere  derselben  bilden  mit  denjenigen  des  Eisenbahn-Regiments  ein
einheitliches  Offizierkorps.

as  Kriegsministerium  hat  das  Weitere  zu  veranlassen.
Berlin,  den  11.  März  1887.

Wilhelm.
Bronsart  v.  Schellendorff.

Kriegsministerium.  Berlin  den  12.  März  1887.

Vorstehende  Allerhöchste  Kabinets-Ordre  wird  mit  dem  Bemerken  zur  Kenntniß  gebracht,  daß  nach
sl  i  scuun  der  Neuformationen  un