Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  22.  1915.  125

gliedes  die  nach  den  Anordnungen  des  Kriegsministeriums  vom  10.
Oktober  1914  den  Anträgen  auf  Bewilligung  von  Hinterbliebenen-Versorgungsgebührnissen
  beizufügenden  Nachweise,  soweit  sie  sich  bei
den  Akten  der  Anstellungsbehörde  befinden,  anzuschließen.

Schwerin,  den  5.  Februar  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Staatsministerium.
Langfeld  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.

Berichtigung.

In  dem  vom  1.  April  1915  ab  geltenden  Muster  zu  Empfangsbescheinigungen
  über  Familienunterstützungen  —  Rbl.  1915,  Nr.  18,  S.  96/97  —
muß  es  im  Absatz  3  der  Bescheinigung  des  Gemeindevorstandes  —  Zeile  7  von
unten  —

statt  „oder  deren  Unterstützungsbedürftigkeit“
heißen:  „oder  deren  Unterhaltungsbedürfnis.“