Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  23.  127

?2
Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  8.  Febrnar  1915.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Wochenhilfe  während  des  Krieges.
(2)  Bekanntmachung,  betreffend  den  Vollzug  des  Weingesetzes.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1915,  betreffend  Wochenhilse  während
des  Krieges.

Nachstehend  wird  die  vom  Reichskanzler  im  Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich
(1914  Nr.  63)  erlassene  Bekanntmachung  über  die  Nachweisung,  Verrechnung
und  Zahlung  der  von  den  Krankenkassen  verauslagten  Beträge  für  Wochenhilfe
während  des  Krieges  zum  Abdruck  gebracht.

Die  Kasse,  an  welche  die  Versicherungsämter  die  Nachweisungen  der
Krankenkassen  einzureichen  haben  (§  3  der  Bekanntmachung),  ist  für  das  Großherzogtum
  die  Kasse  des  hiesigen  Oberversicherungsamts.

Schwerin,  den  2.  Februar  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

30