Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Nr. 26. 1915. 
Seite 4 unter 1 a) Sprengstoffe A. Sprengmittel. I. Gruppe 
Wa) Güter verzeichnis. Vor „Rivalit" wird eingeschaltet 
„Rhenanit“ 
Ebenda wird hinter „Faviersche Sprengstoffe“ eingeschaltet „För- 
der-Sicherheitssprengstoff H auch mit angehängten Zahlen 
oder Buchstaben.“" 
Eeite 10 daselbst unter 4 wird das „Sicherheitssprengpulver der 
vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken“ hinter dem mit „Rot- 
pulver“ beginnenden Absatz eingeordnet. 
Seite 12 2. Gruppe b. Güterverzeichnis. Statt „Miedzi- 
ankit 1“ ist zu setzen: „Miedziankit I. Egelit und Kiesel- 
bacher Chloratsprengstoff.“ 
Ebenda wird hinter „Peragon“ eingefügt: „Perdorfit". 
Ebenda wird hinter „Permonit A“ angefügt: „sowie Gesteins 
Leonit.“ 
Ebenda wird in dem mit „Wetter Persolit“ beginnenden Absatz 
hinter den Worten „oder Zahlen“ angefügt: „sowie Neu 
Leonit.“ 
Seite 32 unter Ib 5 Verpackung. In (2) wird im ersten Satz 
hinter den Worten „die Sprengladungen unter a“ eingefügt: „und 
die Landminen unter d.“ 
Seite 52 unter II. Selbstentzündliche Stoffe. Güterverzeichnis. 
Ziffer 2. Hinter „Amorpher (roter) Phosphor“ wird eingefügt: 
„Phosphorsesquisulfid“. 
II. Diese Zusatzverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. 
Gegeben durch Unser Staatsministerium. 
Schwerin, den 12. Februar 1915. 
Friedrich Franz. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
 
	        
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