Die Anfänge König Friedrich Wilhelms IV. 143
ein erheblicher Gegenstand der Beratung liege vor. Das könne nur
falsche Erwartungen großziehen. Sein Rat ging vielmehr dahin, die
vereinigten Ausschüsse erst dann einzuberufen, wenn man wichtige Gesetzentwürfe
ihnen vorzulegen habe, sie als Reichsstände anzuerkennen und
das Gebäude der ständischen Institutionen als damit endgültig abgeschlossen
zu erklären.
Allein der König, unruhig vorwärts drängend, folgte dem besonnenen
Rate des Bruders nicht; er befahl die Einberufung der vereinigten Ausschüsse
auf den 18. Oktober 1842 nach Berlin. Jedoch niemand im
Dolke begriff, was diese Einberufung zu bedeuten habe. Die Meinung
wurde laut, daß sie einen vorsichtigen Ubergang zu konstitutioneller
Regierungsform darstellten. Das war ein Wißverständnis; denn eine
konstitutionelle Derfassung hatte der König bei seinen Hlänen mit nichten
im Sinne. Das Staatsministerium trat zur Beratung zusammen, was zu
geschellen habe. Mit Lebhaftigkeit sprach sich hier der Drinz von Hreußen
dahin aus, daß der Seitpunkt gekommen sei, wo der König dem Hreußenvolke
Aufklärung zu geben schuldig sei, ob es nunmehr die ständische
Gesetzgebung als abgeschlossen zu betrachten habe oder noch weitere
Schritte abwarten solle. „Im Dolke“, schloß er mit Wachdruck, „bestehen
zwei Harteien, die eine voll Furcht, die andere voll Boffnung. Die
Mation muß wissen, woran sie ist!“ Wiederum verhallte wirkungslos
des Drinzen wohlerwogene Mahnung, und die dürren Derhandlungen der
vereinigten Ausschüsse schürten in der gärenden Seit nur die Unruhe
und Unzufriedenheit.
Auch vertrauliche Besprechungen der fürstlichen Brüder führten zu
keinem Einvernehmen. Die Folge war, daß dem Hrinzen von Hreußen
jetzt keinerlei weitere Mitteilungen über die ständischen Hläne des Königs
von seiten desselben gemacht wurden. Erst als der König zu dem Entschlusse
gekommen war, neben den vereinigten Ausschüssen auch noch die
acht Hrovinziallandtage der Monarchie als vereinigten Landtag mit
reichsständischen Zefugnissen spätestens im Jahre 1847 einzuberufen,
wurde im Dezember 1844 auch der Drinz von Hreußen von dieser weittragenden
Entschließung in Kenntnis gesetzt. Freimütig sprach der Hrinz
in einem eingehenden Schreiben dem Könige seine Bedenken aus; aber
er erreichte nichts anderes damit, als daß der König in zornig-gereiztem
Tone dem Bruder antwortete, er werde sich nicht hindern lassen, seine
Pläne weiter auszuarbeiten. Sugleich wurden von zwei Orofessoren der
Berliner Universität Gutachten darüber eingeholt, ob den Agnaten überhaupt
ein Recht des Einspruchs zustehe, und diese, die verneinend lauteten,
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