Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

XLVIII

 

Untersuchungssachen  —  die  unter  dem  1.  October  1868  publicirten  Straf.
prozeßgesetze  tretenmit  dem  1.  December  1868  in  Kraft

Ausführungsverordnung  zum  Gesetz  über  das  Verfahren  in  den  vor  die

Geschwornengerichte  gewiesenen  Untersuchungssachen

Urkunden,
einer  Stempelabgabe  unterliegen.

V.

Valuta  beim  Wechselstempel.

Veräußerungen,  von  Ehegatten  vorgenommene,  —  eine  Beschränkung  der
Wirksamkeit  derselben,  das  Verfahren  auf  Einsprüche  Dritter  bei  der
Hülfsvollstreckung  und  einige  Bestimmungen  über  die  Zwangsversteigerung

Verbot  der  mit  arsenikhaltigen  Farben  gefärbten  Ronleaur
Vereinbarung  mit  der  Oesterreichischen  Regierung  wegen  Wegfalls  der  Vergütung
  der  sogenannten  Fangprämie  bei  Einlieferung  von  Deserteuren

wegen  Uebergang  der  Albertsbahn  in  das  Staatseigenthum
Vereinbarungen,  früher  mit  der  Königlich  Preußischen  Regierung  zu  Beförderung
  der  Rechtspflege  getroffene,  —  Uebereinkunft  wegen  der  Aus- 



welche  als  Wechsel  oder  Anweisungen  zu  betrachten,  —  imie  sie  z

 

dehnung  derselben  auf  die  im  dahre  1866  mit  der  t  Preußischen  Monar  chie

vereinigten  Landestheile
s.  Uebereinkunft.
Verfahren  in  nichtstreitigen  Rechtssachen  —  die  fernere  Gültigkeit  der

Verordnung  vom  9.  Januar  1865,  sowie  andere  Bestimmungen  über

dasselbe  .
in  den  vor  die  Geschwornengerichte  ewiesenen  Unterjuhungssachen  —
Gesetz  darüber

tritt  mit  dem  1.  December  1868  in  Kraft

Ausführungsverordnung  daauu.  .

Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  auf  Grund  von  Art.  10  der—
selben  steht  den  Handelsreisenden  aus  und  nach  Mecklenburg  Steuerbefreiung
  zu.

Verfassungsurkunde  vom  4.  September  1831  —  einige  Abänderungen  derselben,
  sowie  der  Nachtragsgesese  zu  derselben  vom  5.  Mai  1851  und
19.  October  18601

Verkehr,  freier,  mit  Branntwein  in  einem  Theile  des  Preußischen  Regierungsbezirks

  Kassel  —  dessen  Erweiterung

freier,  mit  den  Großherzogthümern  Mecklenburg-  Schwerin  und  Mecklenburg-Strelitz,

  der  Hansestadt  Lübeck,  den  betreffenden  Theilen  der  Regierungsbezirke

  Stettin  und  Potsdam,  dem  Herzogthume  Lauenburg
und  den  Hamburgischen  Gebietstheilen  wegen  ihrer  Aufnahme  in  den

Gesammtzollverein  Z

Verlautbarung  der  kaufmännischen  Concurse  im  Handelsregister

 

 

Tag.
7.  Nov.
14.  Dec.

11.  Mai

6.  Juni

30.  Juni

18.  Juli

m  Juli

8.  Dec.

14.

.Juni

Sept.
7.  März

II.
1264  fg.
II.
1396  fg.
J.
271

J.
349  fg.

 

J.
442  fg.
J.
507
J.

 

513
II.
1387  fg.

II.
1362  fg.
.

J.
504  fg.
II.
1208  fg.
II.
1264  fg.
II.
1396  fg.

 

Abth.  u.  Seite.

 

Paragraph.
1  u.  2

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2

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1—V