Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Siebenter  Ergänzungsband.  M  22.
Dr.  J.  A.  Zeuffert's

Plütter  für  Kechtsanwendung

zunächst  in  Bahern.

Inhalt:  Zur  Lehre  von  der  kirchlichen  Baupflicht.  —  Mlithellungen  aus  der
echtsprechung  des  Kal.  Bayer.  Oberlandesgerlchts  München  in  Sirassochen:
  Forstrefrecht.

Zur  Lehre  von  der  kirchlichen  Baupflicht.

Im  Jahre  1883  habe  ich  „Zur  Lehre  von  der
kirchlichen  Baupflicht"  in  dem  48.  Bande  dieser
Blätter  eine  Reihe  von  Artikeln  veröffentlicht,  welche
sodann  erweitert  und  mit  einem  Repertorlum  zu  den
Entscheidungen  des  obersten  Gerlchts=  und  Verwaltungsgerichtshofs
  in  Buchform  erschienen  sind.

Dlese  Erörterungen  behandelten  hauptsächlich  die
Baupflichtigkeit  des  Laikalzehents  nach  gemeinem  und
Würzburger  Recht,  die  Ablösbarkeit  der  primären
Zehentbaulast,  die  Auslegung  der  Inkorporationsurkunden
  aus  dem  Mittelalter,  den  Umfang  der
Zehentbaupflicht  und  die  Akten=  und  Archivalieneinsicht,
Archivbenutzung  überhaupt.

Fast  dieselben  Rechtsfragen  behandelt  nebst  einer
rechtsgeschichtlichen  Untersuchung  sonstiger  Fragen
der  Kultusbaupflicht  und  Darstellung  der  partikularrechtlichen
  Bestimmungen  im  ehemaligen  Fürstbisthum
  Würzburg  eine  vorliegende  Schrift  des  Domvikars
  Dr.  Paul  Gabriel  Schmitt  in  Würzburg
über  „Die  Kultusbaulast  mit  besonderer  Berücksichtigung
  des  Partikularrechts  in  Franken,  dargestellt
  mit  Benutzung  zahlreicher,  bisher  ungedruckter
Orlginalurkunden  des  bischöflichen  Archivs  in  Würzburg“,
  8°%  26  Bogen  umfassend,  Verlag  von  Manz
in  Regensburg.

VII.  Ergänzungsband.