Siebenter Ergänzungsband. M 22.
Dr. J. A. Zeuffert's
Plütter für Kechtsanwendung
zunächst in Bahern.
Inhalt: Zur Lehre von der kirchlichen Baupflicht. — Mlithellungen aus der
echtsprechung des Kal. Bayer. Oberlandesgerlchts München in Sirassochen:
Forstrefrecht.
Zur Lehre von der kirchlichen Baupflicht.
Im Jahre 1883 habe ich „Zur Lehre von der
kirchlichen Baupflicht" in dem 48. Bande dieser
Blätter eine Reihe von Artikeln veröffentlicht, welche
sodann erweitert und mit einem Repertorlum zu den
Entscheidungen des obersten Gerlchts= und Verwaltungsgerichtshofs
in Buchform erschienen sind.
Dlese Erörterungen behandelten hauptsächlich die
Baupflichtigkeit des Laikalzehents nach gemeinem und
Würzburger Recht, die Ablösbarkeit der primären
Zehentbaulast, die Auslegung der Inkorporationsurkunden
aus dem Mittelalter, den Umfang der
Zehentbaupflicht und die Akten= und Archivalieneinsicht,
Archivbenutzung überhaupt.
Fast dieselben Rechtsfragen behandelt nebst einer
rechtsgeschichtlichen Untersuchung sonstiger Fragen
der Kultusbaupflicht und Darstellung der partikularrechtlichen
Bestimmungen im ehemaligen Fürstbisthum
Würzburg eine vorliegende Schrift des Domvikars
Dr. Paul Gabriel Schmitt in Würzburg
über „Die Kultusbaulast mit besonderer Berücksichtigung
des Partikularrechts in Franken, dargestellt
mit Benutzung zahlreicher, bisher ungedruckter
Orlginalurkunden des bischöflichen Archivs in Würzburg“,
8°% 26 Bogen umfassend, Verlag von Manz
in Regensburg.
VII. Ergänzungsband.