Samstag den 9. Juli. M 14. 18. Jahrgang 1853.
Blätter
für
echtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Von den Pensions- Aulprüchen der Kinder von Kolleglalkätten, nach
.vo Art. XXIV der Dleustpragmallk vom 1. Januar 1206.— ZBur
Ebre, vom Forum rel ealtae. — Nachtrag zu dem Aussatze in Nr. 8
Mittheilungen aus der Praris.
J.
Von den Pensions-Ansprüchen der Kinder von Kollegialraͤ-then
nach §. 9 Art. XXIV der Dienstpragmatik vom 1.
« Januar 1803.
Vgl. Bd. 10 S. 289;z Bo. 11 S. 135; Bd. 15 S. 113, 129.
Indem wir die Motive einer oberstrichterlichen
Entscheidung vom 19. Dez. 1851 (Nr. 621 4/19)
mittheilen, erlauben wir uns in beigefügten Noten
den Versuch, unsere in Bd. 10 S. 289 ausgeführte
abweichende Ansicht von Neuem zu vertreten.
In den Gründen des erwähnten Urtheils
wurde geäußert:
I Kann man auch durch die bezüglich der
Dienstesjahre eines in Aktivität verstorbenen Kolleialrathes
ganz allgemein gehaltene Fassung der
ritischen Stelle der Pragmatik für einen Augenblick
bestimmt werden, dieselbe in dem von der klagenden
Vormunyschaft geltend gemachten Sinne 1) zu deuten,
1) Daß nämlich unter den Worten des in der Ueberschrift
angeführten §. 9: » «
„in einer fünf und zwanzigjährigen Dienstesaktivi-