Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XVIII. Band. (18)

Samstag  den  9.  Juli.  M  14.  18.  Jahrgang  1853.

Blätter

für

echtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Von  den  Pensions-  Aulprüchen  der  Kinder  von  Kolleglalkätten,  nach
.vo  Art.  XXIV  der  Dleustpragmallk  vom  1.  Januar  1206.—  ZBur
Ebre,  vom  Forum  rel  ealtae.  —  Nachtrag  zu  dem  Aussatze  in  Nr.  8

Mittheilungen  aus  der  Praris.

J.
Von  den  Pensions-Ansprüchen  der  Kinder  von  Kollegialraͤ-then
  nach  §.  9  Art.  XXIV  der  Dienstpragmatik  vom  1.
«  Januar  1803.
Vgl.  Bd.  10  S.  289;z  Bo.  11  S.  135;  Bd.  15  S.  113,  129.

Indem  wir  die  Motive  einer  oberstrichterlichen
Entscheidung  vom  19.  Dez.  1851  (Nr.  621  4/19)
mittheilen,  erlauben  wir  uns  in  beigefügten  Noten
den  Versuch,  unsere  in  Bd.  10  S.  289  ausgeführte
  abweichende  Ansicht  von  Neuem  zu  vertreten.

In  den  Gründen  des  erwähnten  Urtheils
wurde  geäußert:

I  Kann  man  auch  durch  die  bezüglich  der
Dienstesjahre  eines  in  Aktivität  verstorbenen  Kolleialrathes
  ganz  allgemein  gehaltene  Fassung  der
ritischen  Stelle  der  Pragmatik  für  einen  Augenblick
bestimmt  werden,  dieselbe  in  dem  von  der  klagenden
Vormunyschaft  geltend  gemachten  Sinne  1)  zu  deuten,

1)  Daß  nämlich  unter  den  Worten  des  in  der  Ueberschrift
angeführten  §.  9:  »  «
„in  einer  fünf  und  zwanzigjährigen  Dienstesaktivi-