Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

111

Orten  und  die  Verständigung  über  den  Fahrtlohn  hiefür  bleibt  dem  freien  Willen  eines
jeden  Posthalters  überlassen.

28)  In  8.  81,  „Zahlungssätze“  betreffend,  kommt  der  Absatz  XXI  mit  der
Inhaltsangabe  „q)  Extraposttarif“  in  Wegfall  und  ist  zu  streichen.
Stuttgart,  den  25.  April  1877.
Mittnacht.

tekanntmachung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Augelegenheiten,  Ablheilung  für  die  Verkehreanstalten,
  betreffend  die  Einreihung  einiger  geamtenklassen  des  Departements  der  auswärtigen
Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehroanstalten,  in  die  Rangordnung.
Vom  u.  1877.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  10.  April
d.  J.  nachbezeichnete  Beamtenklassen  im  Departement  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
Abtheilung  für  die  Verkehrsanstalten,  in  die  beigefügten  Stufen  der  Nangordnung  gnädigst
theils  neu  eingereiht,  theils  versetzt:
in  die  III.  Rangstufe:
den  Generaldirektor  der  Verkehrsanstalten  (unbeschadet  des  persönlichen  Dienstrangs
  des  dermaligen  Generaldirektors);
in  die  V.  Rangstufe:
die  Oberposträthe;
in  die  VI.  Rangstufe:
den  Kanzleidirektor  der  Generaldirektion  der  Verkehrsanstalten;
in  die  VII.  Rangstufe:
den  Inspektor  der  Eisenbahn-Hauptmagazinsverwaltung,
die  Bauinspektoren  des  Eisenbahnbaues,
den  Kulturinspektor,
den  Oberpostkassier,
den  Druckmaterialienverwalter  der  Verkehrsanstalten,
den  Telegrapheninspektor;