Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 100. 545 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 3. Juli 1915. 
  
  
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Sperre der hinterlegten 
Guthaben japanischer Privatbanken. (2) Bekanntmachung, betressend 
den Landesausschuß für Kriegsbeschädigte. (3) Bekanntmachung, be- 
treffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 8. Juni 1915. (4) Be- 
Bekanntmachung, betreffend Vertretungsunterricht an Landschulen durch 
Lehrerinnen. (5) Bekanntmachung, betreffend Erteilung der Approbation 
als Arzt an Kandidaten der Medizin. 
  
II. Abteilung. 
  
(1) Bekanntmachung vom 29. Juni 1915, betreffend Aufhebung der Sperre der 
hinterlegten Guthaben japanischer Privatbanken. 
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß laut Bekannt- 
machung des Stellvertretenden Generalkommandos vom 19. d. M. die durch 
Verfügung vom 3. Mai d. J. angeordnete Sperre der im Bezirk des IX. Armee- 
korps hinterlegten Guthaben japanischer Privatbanken aufgehoben wird. 
Schwerin, den 29. Juni 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
138
	        
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