Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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c)  Die  Besielluug  von  eilf  gepruͤften  Rechts--Candidaten  zu  Referendaͤren  zweiter  Classe  betreffend.

Diejenigen  eilf  Rechts-Candidaten,  welche  nach  der  vorstehenden  Bekanntmachung
die  erste  Dienst-Prüfung  genügend  erstanden  haben,  sind  zu  Referendären  zweiter  Classe
ihrem  Ansuchen  gemäß  bestellt  und  für  die  erste  Hälfte  ihres  Dienst-Probe-Jahrs  den
K.  Gerichtshöfen  nachstehender  Maaßen  zugetheilt  worden:

I.  dem  K.  Gerichtshofe  in  Eßlingen:
Fallati,

Lehr,
Sautter,
Wernerz;

II.  dem  K.  Gerichtshofe  in  Tühingen:
Carl  Eberhard  Friedrich  Bechstein,
Neuffer;

u.  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ellwangen:
Eberhard  Bechstein,

Mars,  «
Wiedenmann;
IV.  dem  K.  Gerichtshofe  in  Ulm;:
v.  Crailsheim,
Kurz.  ,

Die  vorbenannten  Referendaͤre  haben  sich  nunmehr  bei  den  bezeichneten  Gerichtshoͤfen
  un  verzuͤglich  zur  Dienstleistung  anzumelden,  und  von  den  letzteren  wird  die
gewoͤhnliche  Anzeige  von  der  stattgehabten  Beeidigung  gewärtigt.

Stuttgart  den  10.  Juli  1855.  Schwab.

8)  Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Belohnung  und  Belobung  mehrerer  Landjäger.

In  Gemäßheit  der  96.  49  und  50  der  K.  Verordnung  über  die  Organisation  des
Landjäger-Corps  vom  5.  Juni  1823  werden  die  den  nachgenannten  Stations-Commau=