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c) Die Besielluug von eilf gepruͤften Rechts--Candidaten zu Referendaͤren zweiter Classe betreffend.
Diejenigen eilf Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekanntmachung
die erste Dienst-Prüfung genügend erstanden haben, sind zu Referendären zweiter Classe
ihrem Ansuchen gemäß bestellt und für die erste Hälfte ihres Dienst-Probe-Jahrs den
K. Gerichtshöfen nachstehender Maaßen zugetheilt worden:
I. dem K. Gerichtshofe in Eßlingen:
Fallati,
Lehr,
Sautter,
Wernerz;
II. dem K. Gerichtshofe in Tühingen:
Carl Eberhard Friedrich Bechstein,
Neuffer;
u. dem K. Gerichtshofe in Ellwangen:
Eberhard Bechstein,
Mars, «
Wiedenmann;
IV. dem K. Gerichtshofe in Ulm;:
v. Crailsheim,
Kurz. ,
Die vorbenannten Referendaͤre haben sich nunmehr bei den bezeichneten Gerichtshoͤfen
un verzuͤglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den letzteren wird die
gewoͤhnliche Anzeige von der stattgehabten Beeidigung gewärtigt.
Stuttgart den 10. Juli 1855. Schwab.
8) Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Belohnung und Belobung mehrerer Landjäger.
In Gemäßheit der 96. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation des
Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die den nachgenannten Stations-Commau=