Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundzwanzigster Jahrgang. 1860. (21)

1860.  50

2)  Auf  a.  Enverbung  von  Gerechtsamen,
b.  Ablösung  von  Reallasten  und
½e  Rückvergütungen.

3)  Zuschüsse  zum  Staatshaushalte.

4)  Zurückgezahlte  Passivcapitalien.

5)  Neu  ausgeliehene  Activeapitalien:

a.  auf  einfache  Verzlusung,
b.  auf  Renten-Tilgung.

6)  u.  Passivcapitalzinsen,

h.  Sonstige  Zinsvergütungen,

7)  Verluste.

8)  Verwaltungskosten.

9)  Insgemein.

8.  39.

Die  Rechnung  weist  in  den  Einnahmetiteln,  mit  Ausnahme  des  Titels  5,  das  Soll,
Ist  und  Rest  jeder  einzelnen  Post  nach,  sowie  was  zur  Beibringung  des  Restes  geschehen
ist.  Bei  den  Titeln  5,  6,  7  der  Einnahme  und  4  und  5  der  Ausgabe  ist  außer  dem
Namen  und  Wohnorte  des  Schuldners  resp.  Gläubigers  noch  die  Nummer  des  Capitalbuchs,
  die  Zeit  der  Capitaldarleihung  resp.  Rückzahlung,  der  Zinsfuß  und  der  Fälligkeitstermin
  des  Zinses  in  besondern  Spalten  anzugeben.  Für  die  Zins-=  und  Tilgungsrenten
  kömmt  hierzu  noch  eine  Spalte  für  deren  Schlußtermin.  In  der  Ausgabe  werden
ebenfalls  alle  Rechnungsposten  speciell  eingesiellt,  mit  Ausnahme  der  Passivcapitalzinsen,
  welche  in  ihrer  Totalsumme  auf  Grund  des  Capitalbuchs  (§.  40,  „a  3)  aufzuführen
  sind.  Der  Rechnung  wird  am  Schlusse  eine  Vergleichung  des  Activ,  und  Passio-Bestandes,
  sowie  eine  Vergleichung  der  Titel  2  und  3  des  Einnahme-Soll  und  1  und  2
der  Ausgabe  (auf  den  Vermögensstock)  beigefügt.  Die  Nesultate  beider  Vergleichungen
zusammengestellt,  ergeben  den  Reinertrag  des  Rechnungsjahres.

8.  40.
Capiluutcht  Ueber  die  Activ  und  Passivcapitalien  führt  der  Rechnungsführer  der
Landescreditcasse  besondere  Bücher,  und  zwar:
1)  für  die  Activcapitalien  mit  einfacher  Verzinsung,  nach  dem  unse  F.  1.
2)  für  die  Activcapitalien  mit  Rententilgung,  nach  dem  Muster  F.  2
3)  für  die  Passivcapitalien  und  die  Passivcapitalzinsen,  nach  dem  Muser  F.  3.
4)  für  die  Passivtapitalaufnahme,  nach  dem  Muster  6.

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