Die Hexen. 169
diger Kritik von allen, welche jemals gethan wurden.
Spee hatte als Beichtiger eine Menge von Hexen zum
Tode vorbereiten und zum Scheiterhaufen begleiten müssen.
Was er da gesehen und gehört, hatte ihm in noch jungen
Jahren das Haar ergrauen gemacht 133). Es ließ ihm
keine Ruhe, er mußte ein Zeugniß ablegen für die Opfer
und gegen die Henker. So schrieb er sein Buch, in
welchem er mit richtigem Takte die Betonung auf die Darstellung
des Verfahrens gegen die Hexen legte, indem er
darauf ausging, zu zeigen, daß dieses Verfahren schlechterdings
alle Angeklagten, auch die schuldlosesten, auf den
Scheiterhaufen bringen müßte. Der Beweis hierfür wurde
von Spee in seiner meisterhaft psychologischen Darlegung
der „Summa des Processes im Zauberei-Laster“ geliefert.
Zunächst freilich vergebens, um so mehr, als die juristische
Autorität jener Tage, Benedikt Karpzow, in seiner 1635
erschienenen „Kriminalpraktik“ das ganze Gewicht seiner
blödsinnigen Gelehrsamkeit zu Gunsten des Hexenprocesses
in die Wagschale legte. Erst mit dem Einfluß, welchen
des Niederländers Balthasar Becker berühmtes Buch
„De batooverde weereld" (1691) gewann, brach sich
die Vernunft allmälig in weiteren Kreisen Bahn und
legte sich, wenn auch nicht der Hexenwahn, so doch die
Hexenbrandwuth nach und nach. Als dann unser großer
Aufklärer Christian Thomasius auf der Gränzscheide des
17. und 18. Jahrhunderts seine ruhmvolle Laufbahn
begonnen hatte, war es nicht das kleinste seiner großen
133) Nach dem Zeugniß von Leibnitz, abgegeben in der Theodicee,
I, 97.