798 Nr. 146. 1915.
Kriegsministeriums, Sektion W. I., Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstraße 11, zu
richten.
Altona, den 17. September 1915.
Das stellv. Gencralkommando des IX. Armeekorps.
v. Rvehl,
General der Artillerie.
(4) Bekanntmachung vom 17. September 1915, betreffend Kautschuk (Gummi),
Guttapercha, Balata und Atbest.
Nachstehende Nachtrags-Verordnung des Königlichen stellvertretenden General=
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage zu der Bekannt-
machung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk
(Gummi), Guttapercha, Balata und Afbest, sowie von Halb= und Fertigfabrikaten
unter Verwendung dieser Rohstoffe, Rbl. Nr. 115, Seite 653, wird hiermit zur
allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 17. September 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Kochtrags-Lerordnung
zu der Bekanntmachung, betreffend
Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi), Gutta-
percha, Balata und Asbest sowie von Halb= und Fertigfabrikaten unter
Verwendung dieser Rohstoffe
OV. I. 663/6. 15. K. R. A.).
Nachstehende Nachtragsverordnung wird auf Grund des Gesetzes über den Be-
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 bezw. auf Grund des Bayerischen Gesetzes über den
Kriegszustand vom 5. November 1912 hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit
dem Bemerken, daß jede Übertretung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen