Ar. 158. 865
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 5. Oktober 1916.
II. Abteilung.
Unhalt.
(1) Bekanntmachung, betreffend Preisbeschränkung im Handel mit Web--,
Wirk= und Strickwaren. (2) Bekanntmachung zur Ausführung der
Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes vom
25. September 1916, betreffend die Gewährung einer außerordentlichen
Haferzulage während der Herbstfeldbestellung (Rl. S. 1076). (3) Be-
kanntmachung über Buchweizen und Hirse. (4) Bekanntmachung zur
Bekanntmachung des Kriegsernährungsamtes vom 16. September 1916
zur Durchführung der Verordnung über Buchweizen und Hirse vom
29. Juli 1916. (5) Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über den
Ankauf von Gerste für kontingentierte Betriebe und die Ausgabe der
Gerstenbezugsscheine. (6) Bekanntmachung, betreffend Briefschmuggel-
verbot und Verpflichtung zur Vorlage von Schriften beim Uberschreiten
der Reichsgrenze. (7) Bekanntmachung, betreffend den Verkehr auslän-
discher oder staatenloser Arbeiter im Grenzgebiet. (8) Bekanntmachung,
betreffend Versendung von Frachtgut nach dem Auslande. (9) Bekannt-
machung, betreffend unvorsichtiges Umgehen mit Feuer und Licht.
(10) Bekanntmachung, betreffend die Höchstpreise für Hafer. (11) Bekannt-
machung zär Ergänzung der Bekanntmachung vom 11. September 1916,
betreffend die Beschränkung des inländischen Post-, Telegraphen= und
Fernsprechverkehrs (Röl. Nr. 143). (12) Bekanntmachung, betreffend
Allodifizierung des Lehngutes Teschow, A. Neukalen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 15. September 1916, betreffend Preisbeschränkung
im Handel mit Web-, Wirk= und Strickwaren.
Die nachstehende Bekanntmachung des Königlich Preußischen stellvertretenden
Generalkommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom 11. d. Mts. (Korps-
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