1070 Nr. 171. 1916.
d. Is. bekanntgemachten Höchstpreise für Rindfleis ch —. Rbl. Nr. 89, Seite 532 —
in folgender Weise festgesetzt:
Mürbebraten (Fileh) fund Mk. 3.—
Schieres Fleissss » „2,70
Rücken ohne Knochen ......«.. « ,,2,70
Rücken mit Knohen# » „ 2,40
Rippe ....·..'.. » „ 2,40
Brust und Blatt. ...... » „ 2,10
Alles übrige Rindfleisch. ...... » ,,1,70
Knochennnth......-.. » „ 0,40
Sonstige Knochen .«.·... » ,,0,10
Rinderzunge ohne Schlund ·
(gesalzen oder Et ...-·. ,, „ 2,80
Rinderzunge mit Sä und ,, ,,2,-—
Gehtrn-.. ....... » „ 1,40
Lunge · ... « ,,0,50
Herz « „ 1.—
Leber 7“ 7 1,70
Milz „ „ 030
Nieren « » „ 1,20
Euter .......... « ,,0,80
Schwanz............ « „ 1,40
Kaldaunen mit Labmagen, gebrüt « „ 0,50
Knochenbeilagen dürfen nicht gegeben werden.
Die Preisfestsetzungen treten sofort in Kraft.
Die Preise für Kalbfleisch bleiben unverändert von Bestand.
Schwerin, den 2. November 1916.
Landesbehörde für Volksernährung.
Wilbrandt. v. Böhl. Capobus.
(2) Bekanntmachung vom 31. August 1916, betreffend Allodifizierung des
Lehngutes Thürkom, A. Güstrow. ·
Das Lehngut Thürkow, Amts Güstrow, ist unter dem heutigen Tage
allodifiziert wordeu.
Schwerin, den 31. August 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Justizministerium.
Im Auftrage: Heuck. #